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AG: Die «Mitte»- Fraktion wehrt sich für die Aargauer Familien

(eing.) Die «Mitte»-Fraktion reicht am Dienstag, 24. März, ein Postulat ein, in welchem der Regierungsrat aufzeigen soll, welche rechtlichen Möglichkeiten dem Kanton zur Verfügung stehen, um allfällige steuerliche Benachteiligungen, insbesondere diejenigen von Paaren mit ungleichem Einkommen, zu minimieren. Dies betrifft vor allem Familien.

Die Einführung der Individualbesteuerung verpflichtet den Kanton Aargau, das aktuelle Steuersystem komplett umzubauen und eine nicht unerhebliche Zahl an Gesetzen ebenfalls zu überarbeiten und anzupassen. Ein Projekt, das die Verwaltung und die Legislative noch mindestens sechs Jahre beschäftigen wird. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Aargauer Stimmbevölkerung die Individualbesteuerung abgelehnt hat. Es ist darum dringend angezeigt, die Umsetzung vorausschauend und mit Bedacht anzugehen, damit sowohl die einzelnen Gesetze wie auch das «Gesamtregelwerk» in der Bevölkerung und im Parlament eine Mehrheit finden können.

Eine im Rahmen der öffentlichen und ratsinternen Debatte bezüglich der Individualbesteuerung oft geäusserte Kritik lautete dahingehend, dass Ein-Verdiener-Paare und Paare mit geringem Zweiteinkommen mit der Individualbesteuerung – im Vergleich zum aktuellen Aargauischen Splittingmodell – künftig mehr Steuern zahlen müssten.

«Die Fraktion der ‹Mitte› bittet den Regierungsrat deshalb, im Rahmen des beantragten Berichts insbesondere zu prüfen, ob, wie, in welchen Fällen und in welchem Umfang die neue ‹Familienstrafe› gemindert werden kann», so Fraktionspräsident Alfons Paul Kaufmann.