(pd) Am Sonntag, 8. März 2026, gelangt die kantonale Volksinitiative «Blitzerabzocke stoppen! – Kein Blitzerwildwuchs im Aargau» zur Abstimmung. Sie fordert unter anderem, dass stationäre Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen vom Regierungsrat bewilligt werden müssen. Dabei hat der Regierungsrat darauf zu achten, ob am beantragten Standort ein erhebliches Verkehrssicherheitsdefizit besteht. Der Vorstand der Gemeindeammänner-Vereinigung (GAV) des Kantons Aargau stellt sich gegen diese Initiative.
Die Initiative greift erheblich in die Gemeindeautonomie ein. «Die Gemeinden sind heute am besten in der Lage, Verkehrssicherheitsmassnahmen an die lokalen Gegebenheiten anzupassen. Sie kennen die örtlichen Verkehrssituationen, Gefahrenstellen sowie das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung und können entsprechend gezielt reagieren», schreibt der Vorstand der GAV in seiner Medienmitteilung. Neben Sicherheitsaspekten spielen auch Lärmemissionen eine zunehmend wichtige Rolle. Eine
kantonale Einschränkung der kommunalen Handlungsspielräume würde diese bewährte Praxis untergraben und die kommunale Selbstbestimmung unnötig schwächen. Zudem würde die Umsetzung der Initiative zu einem zusätzlichen administrativen und
bürokratischen Aufwand führen. Neue Bewilligungs-, Koordinations- oder Kontrollmechanismen auf kantonaler Ebene würden die Abläufe verkomplizieren und zusätzliche Ressourcen binden. Dies stünde im Widerspruch zum Ziel einer effizienten Verwaltung und würde insbesondere kleinere Gemeinden unverhältnismässig belasten, so der GAV-Vorstand.
Aus Sicht der Gemeinden ist Verkehrssicherheit nicht reaktiv, sondern präventiv anzugehen. Verkehrskontrollen und Messungen sind ein wichtiges Instrument zur Prävention und tragen nachweislich zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei. Sie dienen nicht der
Einnahmengenerierung, sondern der Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmenden und der Reduktion von Unfällen an neuralgischen Punkten. Eine pauschale Einschränkung solcher Massnahmen würde die präventive Verkehrssicherheitsarbeit der Gemeinden schwächen und letztlich die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden beeinträchtigen.
Die Gemeindeammänner-Vereinigung des Kantons Aargau spricht sich auf dieser Grundlage klar gegen die Initiative aus.