(pd) Am Sonntag, 8. März 2026, stimmt die Aargauer Stimmbevölkerung über die Initiative «Arbeit muss sich lohnen! – Schluss mit Langzeitbezügern» ab. Die am 24. April 2024 von der Jungen SVP eingereichte Initiative fordert eine pauschale Kürzung der Sozialhilfe für Langzeitbezüger um mindestens fünf Prozent des Grundbedarfs, um den Anreiz zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu erhöhen. Der Vorstand der Gemeindeammänner-Vereinigung (GAV) des Kantons Aargau stellt sich gegen diese Initiative.
Die Zahlen zeigen, dass die bestehenden Massnahmen zur Reduktion der Langzeitbezüger bereits Wirkung zeigen. Seit 2019 ist die Zahl der Langzeitbezüger im Aargau um 17 Prozent gesunken, und die Gesamtzahl der Sozialhilfebeziehenden ist trotz wachsender Bevölkerung seit 2017 um 21 Prozent zurückgegangen. Zudem sind die Sozialhilfeausgaben der Gemeinden seit 2019 um 17,6 Millionen Franken gesunken. «Diese Entwicklungen verdeutlichen, dass die aktuellen Instrumente zur Förderung der Wiedereingliederung bereits effektiv sind; vor diesem Hintergrund erscheint eine pauschale Kürzung der Sozialhilfe als nicht verhältnismässig und unsozial», schreibt der Vorstand der GAV in seiner Medienmitteilung.
Die Gemeinden haben mit den bestehenden rechtlichen Grundlagen bereits die Möglichkeit, die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt gezielt zu fördern und unkooperatives Verhalten zu sanktionieren. Nach dem Aargauer Sozialhilfe- und Präventionsgesetz können die Sozialhilfeleistungen um bis zu 30 Prozent gekürzt oder sogar vollständig gestrichen werden, wenn Sozialhilfebeziehende nicht intensiv nach Arbeit suchen. Diese Massnahme bietet bereits heute eine wirksame Grundlage, um die Pflicht zur Arbeitsaufnahme durchzusetzen, ohne eine pauschale Kürzung wie in der Initiative vorzusehen.
Darüber hinaus würde die Umsetzung der Initiative einen erheblichen Mehraufwand für die Gemeinden verursachen. Alle Dossiers von Langzeitbezügerinnen und Langzeitbezügern, die länger als zwei Jahre Sozialhilfe beziehen, müssten überprüft werden. Zusätzlich zu den Dossierprüfungen wären auch Beratungen sowie die Bearbeitung von möglichen Beschwerdeverfahren notwendig, was den administrativen Aufwand weiter erhöhen würde. Diese zusätzlichen Aufgaben würden zu einer deutlichen Steigerung des Verwaltungsaufwands und zu höheren Personalkosten führen. Der Verband der Aargauer Gemeindesozialdienste (VAGS) schätzt, dass die jährliche Überprüfung der Dossiers zusätzliche Kosten von 224'000 Franken verursachen würde und die Initialkosten bei 448'000 Franken liegen würden. Diese zusätzlichen Ausgaben stünden in keinem Verhältnis zu den Einsparungen, die durch eine pauschale Kürzung erzielt werden könnten.
Die Gemeindeammänner-Vereinigung des Kantons Aargau spricht sich auf dieser Grundlage klar gegen die Initiative aus.