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AG: Zusatzkredit für Bearbeitung Covid19-Betrugsverfahren

(pd) Im Zusammenhang mit den Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie sind verschiedentlich Straftaten begangen worden.

Mit den zur Verfügung stehenden ordentlichen Ressourcen können die zusätzlichen Covid-19-Betrugsverfahren nicht schnell genug abgearbeitet werden. Darum hatte der Regierungsrat am 3. November 2021 einen Verpflichtungskredit für einen einmaligen Bruttoaufwand von 4,596 Millionen Franken beantragt, um bei der Kantonspolizei und der Staatsanwaltschaft zusätzliche Ressourcen zur Verfolgung dieser Straftaten einsetzen zu können.
In Abweichung zum regierungsrätlichen Antrag hat der Grosse Rat am 18. Januar 2022 einen Verpflichtungskredit für einen einmaligen Bruttoaufwand von 3,1 Millionen Franken beschlossen und festgelegt, dass nach einem Jahr ein Zwischenbericht vorzulegen ist. Die am 3. November 2021 aufgezeigten Fallzahlen haben sich zwischenzeitlich bewahrheitet respektive wurden übertroffen. Der Regierungsrat beantragt einen Zusatzkredit zum vom Grossen Rat beschlossenen Kredit im Umfang von 1,505 Millionen Franken, damit die Bearbeitung der Verfahren weitergeführt werden kann.