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Baselbieter Härtefallhilfen: Über 95 Millionen Franken

(pd) Der Baselbieter Regierungsrat steht mit seinen Corona-Härtefallhilfen nun bei über 95 Millionen Franken. Die Tranche 29 von dieser Woche umfasst 3 neu bewilligte Gesuche sowie 5 Wiedererwägungen. Gesuche um Härtefallmassnahmen können noch bis am 30. September 2021 eingereicht werden.

Die Tranche 29 der Corona-Härtefallhilfen umfasst 3 bewilligte Gesuche, keine Nachzahlungen aufgrund längerer Schliessungsdauer sowie 5 Wiedererwägungen. Dies entspricht Auszahlungen in der Höhe von insgesamt 583’327 Franken. Zudem wurde 1 Bürgschaft im Betrag von 44’800 Franken gewährt. Mit der Tranche 29 wurden keine Gesuche abgelehnt.

Frist zur Einreichung von Gesuchen läuft am 30. September 2021 ab
Gemäss §9 der Härtefallverordnung BL (SGS 505.11) endet die Frist zur Einreichung von Gesuchen um Härtefallmassnahmen Baselland am 30. September 2021. Der Regierungsrat macht alle betroffenen Unternehmungen darauf aufmerksam, dass nur bis zu diesem Datum Gesuche um Härtefallunterstützung durch den Kanton Basel-Landschaft gestellt werden können. Zudem weist er alle Unternehmungen, die ihre Unterlagen nicht komplett eingereicht haben, darauf hin, dass unvollständige Gesuche abgelehnt werden
Alle notwendigen Informationen und das Meldeformular sind mit dem folgenden Link zu finden: www.haertefallregelung-bl.ch.

Unternehmen können aktualisierte Umsatzdaten melden
Unternehmen, die zwischenzeitlich einen stärkeren Umsatzrückgang verzeichnen, als im Gesuch ursprünglich deklariert, können diesen bis zum 30. September 2021 melden und entsprechende Nachzahlungen beantragen. Berücksichtigt werden kann die Umsatzentwicklung bis zum 30. Juni 2021. Betroffene Unternehmen können sich mit dem Helpdesk (061 927 98 26) in Verbindung setzen.