(bva) Der Bauernverband Aargau (BVA) begrüsst die Neuregelung der Fruchtfolgeflächen im kantonalen Richtplan. Die vorgesehenen Schutzbestimmungen gehen jedoch zu wenig weit. Der BVA fordert eine tiefere Schwelle für die Kompensationspflicht und einen stärkeren Einbezug der Ernährungssicherheit.
Der Kanton Aargau will die Fruchtfolgeflächen neu erfassen und eine Kompensationsregelung im Richtplan verankern. Neu werden 41'834 Hektaren FFF ausgewiesen. Das Mindestkontingent des Bundes beträgt 40'000 Hektaren. Dieser rechnerische Spielraum ist aber kein Freipass für weiteren Bodenverbrauch: Die Datenbereinigung schafft keine neuen Böden.
Ernährungssicherheit beginnt beim Boden
Fruchtfolgeflächen sind die besten und produktivsten Landwirtschaftsböden. Auf ihnen wachsen Getreide, Kartoffeln, Raps, Zuckerrüben und weitere wichtige Kulturen. Jeder dauerhafte Verlust schwächt die inländische Produktion und erhöht die Abhängigkeit von Importen aus dem Ausland, die weniger nachhaltig sind. Landwirtschaftlicher Boden ist nicht vermehrbar und einmal überbaute Flächen lassen sich kaum zurückgewinnen.
Kompensation bereits ab einer Hektare
Gemäss der kantonalen Vorlage sollen Verluste bei kantonalen und kommunalen Vorhaben erst ab drei Hektaren zwingend kompensiert werden. Aus Sicht des BVA ist diese Schwelle zu hoch. Auch kleinere Flächenverluste summieren sich über die Jahre. Hinzu kommt, dass selbst das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) die 3 Hektar-Schwelle als zu hoch benennt. Auch in vielen anderen Kantonen müssen Flächen schneller kompensiert werden. Der Bund muss sogar jede Fläche kompensieren.
Der BVA fordert deshalb: 1. Senkung der Kompensationsschwelle von drei auf eine Hektare; 2. Streichung der Ausnahmen für Entwicklungsschwerpunkte, Wohnschwerpunkte und den Auenschutzpark; 3. Prüfung der Einführung einer zweckgebundenen Ersatzabgabe, falls keine geeignete Ersatzfläche verfügbar ist.
Flächenziel Auenschutz ist erreicht
Das Flächenziel des Verfassungsartikels zum Auenschutz von 1 % Kantonsfläche ist erreicht. Das noch bestehende Restkontingent von 22,2 Hektaren Fruchtfolgefläche ist deshalb aufzulösen. Wer künftig weitere produktive Landwirtschaftsflächen für Auenprojekte beansprucht, soll diese wie bei anderen Projekten kompensieren. Der Fokus muss auf dem Unterhalt und der qualitativen Aufwertung der bestehenden Auengebiete liegen. Zusätzliche Ausdehnungen auf Kosten der Ernährungssicherheit lehnt der BVA ab und fordert deshalb konsequenterweise die Streichung der Auengebiete aus der Vororientierung im Richtplankapitel Auenschutzpark.
Für den BVA ist klar: Ernährungssicherheit beginnt beim Schutz der Böden. Fruchtfolgeflächen sind zu schonen und unvermeidbare Verluste konsequent zu ersetzen.