(pd) Dieses Jahr sind die bewilligungsfreien Sonntagsverkäufe in den meisten Gemeinden am dritten und vierten Advent, namentlich am 11. und 18. Dezember vorgesehen. Der Regierungsrat hat diese Adventssonntage für bewilligungsfrei erklärt.
Sechs Gemeinden mit Ausnahmereglung
Folgende sechs Gemeinden haben aufgrund von traditionellen Verkaufsanlässen abweichende Daten: Für Sins und Wettingen gelten der erste und vierte Adventssonntag (27. November und 18. Dezember) als bewilligungsfrei, für Bad Zurzach, Bremgarten, Lenzburg und Zofingen der zweite und vierte Adventssonntag (4. und 18. Dezember).
Die Daten der Sonntagsverkäufe im Advent sind bindend. Gesuche für Sonntagsverkäufe an anderen Daten werden nicht bewilligt.