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Bezirk Brugg: Stille Wahl für Gerichtspräsident

(pd) Für die Ersatzwahl einer Gerichtspräsidentin/eines Gerichtspräsidenten (80 Prozent) am Bezirksgericht Brugg ist heute Freitag, 23. September, 12 Uhr die Anmeldefrist abgelaufen. Das Amt kann voraussichtlich in stiller Wahl besetzt werden.

Am Bezirksgericht Brugg wurde infolge Demission einer bisherigen Amtsinhaberin eine Gerichtspräsidiumsstelle (80 Prozent-Pensum) zur Wahl ausgeschrieben. Die Wahl wurde auf den 27. November 2022 festgesetzt. Als Gerichtspräsidentin oder Gerichtspräsident ist nur wählbar, wer sich innerhalb der gesetzlichen Anmeldefrist bis heute Freitag, 23. September, 12.00 Uhr bei der Staatskanzlei des Kantons Aargau angemeldet hat. Folgende Kandidatur ist fristgerecht eingereicht worden: • Humbel Susanne, Birmenstorf (glp)

Die Kandidatur wird am Mittwoch, 28. September, im kantonalen Amtsblatt publiziert. Da sich für die Gerichtspräsidiumsstelle nur eine Kandidatin angemeldet hat, wird mit der Publikation im Amtsblatt eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert welcher weitere Kandidatinnen oder Kandidaten angemeldet werden können. Wenn keine Nachmeldungen eingehen, gilt die angemeldete Kandidatin als in stiller Wahl gewählt.