(pd) Die Einwohnergemeinde Waldenburg verzeichnet seit 2020 Bilanzfehlbeträge. Deshalb findet ein regelmässiger Austausch zwischen dem Gemeinderat und dem Kanton statt.
Waldenburg verzeichnete bereits vor 2016 mehrfach einen Aufwandüberschuss und beanspruchte Härtebeiträge. Der Gemeinde wurde Hilfe angeboten, und sie wurde mehrfach aufgefordert, ihr Budget zu überarbeiten um aufzuzeigen, wie sie ihren Bilanzfehlbetrag abbauen will.
In Waldenburg wurde trotz der bisher geführten Gespräche und Beratungen keine Lösung zur nachhaltigen Gesundung des Finanzhaushalts gefunden. An der Budgetgemeindeversammlung vom 2. Dezember 2024 wurde darüber orientiert, dass der budgetierte Aufwandüberschuss für das Jahr 2025 sich auf 44'000 Franken beläuft. Die Folge ist ein weiterer, andauernder Anstieg statt Abbau des Bilanzfehlbetrags, der gemäss den gesetzlichen Vorgaben bis Ende 2024 hätte abgetragen sein müssen.
Der Baselbieter Regierungsrat ist bereit, die Frist zur Abtragung des Bilanzfehlbetrags zu verlängern, stellt aber Bedingungen. So kommt er seinem gesetzlichen Auftrag nach, die Zahlungsunfähigkeit einer Gemeinde zu verhindern. Eine Steuererhöhung allein reicht nicht aus, um die Lage in Waldenburg nachhaltig zu verbessern: weitere Ausgabenkürzungen und/oder Einnahmenerhöhungen müssen zeitnah von der Einwohnergemeinde bestimmt werden. Der Regierungsrat sieht folgende erste Möglichkeiten: entweder die Gemeinde erhöht den Steuerfuss auf mindestens 72% oder aber sie schliesst ihr Schwimmbad. Entsprechend muss das Budget neu beschlossen werden.
Sollte die Einwohnergemeinde Waldenburg der regierungsrätlichen Weisung nicht folgen, behält sich der Regierungsrat im Rahmen seiner Aufsichtspflicht vor, weitergehende Massnahmen zu ergreifen und beispielsweise den Steuerfuss per Verfügung verbindlich festsetzen.