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BL: Abwasserrechnung 2025 fällt insgesamt tiefer aus als im Vorjahr

(pd) Die Netto-Jahreskosten der kantonalen Abwasserrechnung im Jahr 2025 betragen gemäss Amt für Industrielle Betriebe (AIB) rund 36,2 Millionen Franken. Gegenüber dem Vorjahr sind sie um vier Prozent gesunken.

Der Kanton verrechnet den Gemeinden jährlich die Nettokosten der kantonalen Abwasserreinigungsanlagen (ARA) weiter. Für das Jahr 2025 betragen sie gemäss Amt für Industrielle Betriebe rund 36,2 Millionen Franken. Der Regierungsrat hat die Abwasserrechnung
genehmigt.

Die Verrechnung der Kosten zu Lasten der Gemeinden erfolgt nach der in die Kanalisation abgeleiteten Wassermenge. Sie setzt sich aus dem verbrauchten Trink- und Brauchwasser, dem von den versiegelten Flächen in die Kanalisation eingeleiteten Regenwasser und dem stetig fliessenden Fremdwasser zusammen. Gemeinden mit wenig Fremdwasser, mehr Versickerung und mehr Trennsystemen zahlen anteilsmässig weniger an die Netto-Jahreskosten. Industrie- und Gewerbebetriebe, die stark verschmutztes Abwasser einleiten, bezahlen für den Mehraufwand eine gesetzlich festgelegte Gebühr.

Die Abwasserrechnung für 2025 fällt um vier Prozent tiefer aus als im Vorjahr. Obwohl die Kapitaldienstkosten aufgrund von getätigten Investitionen gestiegen sind, führen die tieferen Betriebskosten zu insgesamt tieferen Netto-Jahreskosten. Diese belaufen sich auf 36'212'545 Franken, was einer Reduktion von rund 1,4 Millionen Franken entspricht. Die gesamte Fremdwassermenge ist über alle Anlagen hinweg gegenüber dem Vorjahr angestiegen. Auf einer regionalen ARA ist der Fremdwasseranteil wieder über die 30-Prozent-Grenze gestiegen. Dies hat zur Folge, dass den an diesen ARA angeschlossenen Gemeinden wieder Fremdwasser verrechnet wird.

Aufgrund der tieferen Netto-Jahreskosten sinken die Kosten für die Abwasserentsorgung für die meisten Gemeinden. In acht Gemeinden ist eine Kostensenkung von mehr als 10 Prozent zu verzeichnen. In sieben Gemeinden steigen die Kosten um mehr als 10 Prozent, weil bei ihnen die Fremdwassermenge angestiegen ist. Für die Verrechnung der Kosten sind das Gewässerschutzgesetz und die kantonale Gewässerschutzverordnung massgebend.