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BL: Bericht und Massnahmen zur Roadmap Häusliche Gewalt

(pd) Gewalt stoppen, Opfer schützen, Tatpersonen belangen – diese Ziele verfolgt der Kanton Basel-Landschaft, wenn es um häusliche Gewalt geht. Er orientiert sich dabei am Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, der Istanbul-Konvention (IK).

Für deren Umsetzung ist die Roadmap Häusliche Gewalt von Bund und Kantonen zentral. Der Regierungsrat hat vom Umsetzungsbericht zur Roadmap im Kanton Basel-Landschaft Kenntnis genommen.
Der Bericht zeigt auf, dass die Massnahmen der acht im Kanton Basel-Landschaft identifizierten Handlungsfelder für die zweite Umsetzungsphase der IK auf gutem Weg sind.

Schutz von Kindern, die häuslicher Gewalt ausgesetzt sind
Die Polizei tätigt standardmässig eine Meldung an die Kindesschutzbehörde (KESB), wenn Kinder bei häuslicher Gewalt involviert sind. Es soll zudem eine standardisierte Arbeitsweise zur Früherkennung von Kindswohlgefährdungen für Fachleute, die mit Kindern und Familien in Kontakt stehen, entwickelt werden. Dabei wird ein starker Fokus auf die Themen häusliche Gewalt und Kinder als Zeuginnen und Zeugen häuslicher Gewalt gelegt. Für Mädchen und junge Frauen wird eine interkantonale Lösung für Schutzplätze angestrebt.

Migrantinnen und Migranten als Opfer
Es wurden koordinierte Massnahmen zur Verbesserung des Opferschutzes im Migrationsbereich entwickelt und umgesetzt, wie eine Berichtsvorlage zur strukturierten Bearbeitung von Härtefall-gesuchen bei häuslicher Gewalt nach Art. 50 Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) und eine Checkliste, die den Beratungsstellen als Orientierungshilfe und zur Qualitätssicherung dient. Zudem wurden Informationsmaterialien zu häuslicher Gewalt in Deutsch- und Integrationskurse eingebunden.

Begleitung im Strafverfahren
Seit 2024 ist die polizeiliche Fachstelle für Opfer- und Kinderbefragung (FS OKB) für Einvernahmen von erwachsenen Opfern von Sexualdelikten zuständig. Die Befragungen erfolgen durch spezialisierte Mitarbeitende, wobei gleichgeschlechtliche Aspekte berücksichtigt werden. Der «Kompetenzbereich Sexualdelikte und häusliche Gewalt» der Staatsanwaltschaft nimmt neben Beratungs- auch Controllingfunktionen wahr, organisiert Weiterbildungen und fungiert als Ansprechpartner für externe Stellen und Behörden.

Sexualisierte Gewalt, ganzheitlicher Ansatz
Opfer sexualisierter Gewalt erhalten im Kanton Basel-Landschaft zunehmend traumaspezifische Beratung und rechtsmedizinische Behandlung zur Spurensicherung auch ohne Anzeige. Dieser Zugang zu rechtsmedizinischen Leistungen wurde in die laufende Teil-Revision des Opferhilfegesetzes (OHG) aufgenommen. Zwei Mitarbeiterinnen der Notfallstation des Kantonsspitals Baselland (KSBL) sind als «Forensic Nurse» weitergebildet. Seit Januar 2025 können Staatsanwaltschaft, Strafgericht und Strafvollzugsbehörde des Kantons Basel-Landschaft Personen, die sich einer sexuellen Belästigung oder einer anderen Verletzung der sexuellen Integrität strafbar gemacht haben, dem neuen «Lernprogramm gegen sexualisierte Gewalt» zuweisen.

Telefonisches Angebot 24/7 für Opfer von Gewalt eingerichtet
Seit November 2025 bieten die Kantone BL und BS ein gemeinsames 24/7-Beratungsangebot für Gewaltopfer über die kantonale Telefonnummer der Opferhilfe beider Basel (OHbB) an. Tagsüber ist die OHbB mittels erweiterter Bürozeiten erreichbar (8–18 Uhr), ausserhalb der Bürozeiten übernimmt «Die Dargebotene Hand».
Darüber hinaus wurden die bestehenden Massnahmen der ersten Umsetzungsphase der IK weitergeführt bzw. weiterentwickelt:
− Prävention mit Information, Sensibilisierung, Erziehung
− Betreuung des Opfers, Schutzunterkünfte
− Arbeit mit gewaltausübenden Personen

Seit dem 1. April 2018 ist die Istanbul-Konvention in der Schweiz in Kraft. Die Schweiz anerkennt damit die Dringlichkeit des Themas und die gesellschaftliche Verantwortung zur Prävention, zum Opferschutz und zur Strafverfolgung bei Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.