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BL: Gesamterneuerungswahlen des Landrats vom 11. April 2027: Mandatszuteilung an die Wahlkreise

(pd) Am 9. Februar 2025 wurde das revidierte Wahlgesetz vom Stimmvolk angenommen. Für die Gesamterneuerungswahlen des Landrats vom 11. April 2027 kommt damit erstmals das neue Zuteilungsverfahren für die 90 Landratssitze auf die zwölf Wahlkreise zur Anwendung.

Das neue Verfahren sowie die Zu- bzw. Abnahme der stimmberechtigten Bevölkerung in den 12 Wahlkreisen führen zu einer Anpassung der Mandatszuteilung an die einzelnen Wahlkreise gegenüber den Landratswahlen 2023. Die Wahlkreise Münchenstein und Laufen gewinnen je ein Mandat auf Kosten der Wahlkreise Oberwil und Waldenburg.

Am 1. Mai 2025 trat das revidierte Wahlgesetz in Kraft. Jeder Wahlkreis erhält neu vorab mindestens einen Sitz, und die verbleibenden Sitze werden im Verhältnis zur Anzahl Stimmberechtigter in den Wahlkreisen zugeteilt. Das neue Verfahren ermöglicht eine bessere Berücksichtigung der Anzahl Stimmberechtigter bei der Zuteilung der Landratssitze an die Wahlkreise. Für die Zuteilung der Mandate an die Wahlkreise für die Gesamterneuerungswahlen des Landrats am 11. April 2027 ist die Zahl der Stimmberechtigten bei der letzten eidgenössischen oder kantonalen Volksabstimmung massgebend, die mindestens zwölf Monate vor dem Wahltermin stattgefunden hat. Die für die Mandatszuteilung der kommenden Landratswahlen entscheidende Volksabstimmung fand am Wochenende vom 8. März 2026 statt. Die Berechnung der Mandatszuteilung erfolgt gemäss den Vorgaben in § 49 des kantonalen Gesetzes über die politischen Rechte.

Das neue Mandatszuteilungsverfahren und die Zu- bzw. Abnahme der stimmberechtigten Bevölkerung in den zwölf Wahlkreisen verändert die Zuteilung der Mandate an die Wahlkreise gegenüber den Landratswahlen 2023. Die Mandatsanpassungen pro Wahlkreis sind wie folgt:

− gleich viele Mandate: Allschwil, Binningen, Reinach, Muttenz, Pratteln, Liestal, Sissach, Gelterkinden

− ein Mandat weniger: Oberwil, Waldenburg

− ein Mandat mehr: Münchenstein, Laufen

Für die Landratswahlen vom 11. April 2027 für die Amtsperiode vom 1. Juli 2027 bis 30. Juni 2031 ergibt sich somit folgende Mandatszuteilung auf die Wahlkreise:

Wahlkreise 

Mandate 2027 

Mandate 2023 

Mandate 2019 

Mandate 2015

01 Allschwil 

7

02 Binningen 

7

03 Oberwil 

10 

9

04 Reinach 

10 

10 

10 

10

05 Münchenstein 

7

06 Muttenz 

9

07 Laufen 

6

08 Pratteln 

8

09 Liestal 

9

10 Sissach 

6

11 Gelterkinden 

6

12 Waldenburg 

6

Total 

90 

90 

90 

90

 

Einreichung der Wahlvorschläge bis 8. Februar 2027, 12 Uhr

Die Unterlagen für die Einreichung der Wahlvorschläge werden Ende September 2026 zur Verfügung gestellt.