(pd) Die formulierte Gesetzesinitiative «Stärkung der beruflichen Orientierung: Praxisnahen Unterricht fördern» fordert weitreichende Mitwirkungsrechte für Wirtschaftsorganisationen im Prozess der ersten Bildungs- und Berufswahl der Sekundarschülerinnen und -schüler. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft lehnt die Initiative ab und unterbreitet dem Landrat einen ausgewogenen Gegenvorschlag.
Der Bildungsauftrag im Bereich berufliche Orientierung besteht darin, Informationen zu verschiedenen Bildungs- und Berufswegen wertneutral zu vermitteln und die Sekundarschülerinnen und -schüler in ihrer persönlichen Entscheidungsfindung für ein Angebot der Sekundarstufe II zu unterstützen. Im Sinne von nachhaltigen Laufbahnentscheiden sollen die jeweiligen Stärken und Interessen der Jugendlichen die erste Bildungs- und Berufswahl leiten.
Die formulierte Gesetzesinitiative verlangt ein verbindliches Mitspracherecht für Organisationen der Arbeitswelt (OdA) bezüglich der Lerninhalte sowie die bezahlte Übertragung von Teilen des Unterrichts in der beruflichen Orientierung an Drittpersonen aus der Wirtschaft. Dies hätte einen unverhältnismässig starken und einseitigen Einfluss von spezifischen Interessensvertretungen auf die Sekundarschule sowie die Sekundarschülerinnen und -schüler zur Folge.
Berufliche Orientierung bereits heute praxisnah
Der Regierungsrat misst der beruflichen Orientierung eine hohe Bedeutung bei und unterstützt das Anliegen einer gleichwertigen gesellschaftlichen Anerkennung von allgemeinbildenden und berufsbezogenen Bildungswegen. Bereits heute besteht jedoch eine enge und bewährte Zusammenarbeit und Vernetzung zwischen Sekundarschulen, Lehrbetrieben und Wirtschafts- und Branchenverbänden: Schnupperlehren, Berufsmessen, Informationsveranstaltungen sowie Kooperationen mit Ausbildungsbetrieben sind fester Bestandteil der beruflichen Orientierung. Zudem wurden und werden die Wirtschaftsverbände aktiv in die Erarbeitung der Lehrpläne einbezogen.
Gegenvorschlag des Regierungsrats
In einer Umsetzung der Initiative sieht der Regierungsrat keinen Mehrwert gegenüber den bestehenden Strukturen. Hingegen erkennt er Risiken für die Ausgewogenheit und Unabhängigkeit des schulischen Bildungsauftrags. Aus diesen Gründen empfiehlt er die Initiative zur Ablehnung. Gleichzeitig will er die Zusammenarbeit zwischen Volksschule und OdA im Bildungsgesetz verankern, wobei die strategische Verantwortung für Lernziele und -inhalte beim Bildungsrat verbleiben. Zudem soll eine klare gesetzliche Grundlage für finanzielle Beiträge an Dritte geschaffen werden. Damit bleibt eine ausgewogene, unabhängige und zugleich praxisnahe Weiterentwicklung der beruflichen Orientierung gewährleistet.