(pd) Am 1. Januar 2025 treten im Kanton Basel-Landschaft verschiedene neue gesetzliche Bestimmungen in Kraft. Die Änderungen betreffen unter anderem das Zivilprozessrecht, die Sozialhilfeverordnung, die kantonale Asylverordnung, aber auch das Schulbetreibungs- und Konkursgesetz. Nachfolgend werden die wichtigsten Änderungen aufgeführt.
Bundesgesetz über das Verbot der Verhüllung des Gesichts (BVVG, SR 311.6)
Ab dem 1. Januar 2025 ist es an öffentlich zugänglichen Orten in der ganzen Schweiz verboten, das Gesicht zu verhüllen. Verstösse werden in der Regel im Ordnungsbussenverfahren geahndet. Die Ordnungsbusse beträgt 100 Franken und kann vor Ort bezahlt werden. Weigern sich betroffene Personen jedoch, die Ordnungsbusse zu bezahlen, findet das ordentliche Verfahren Anwendung. Dann liegt der maximale Strafrahmen bei 1000 Franken. Das BVVG regelt die Strafbarkeit der Gesichtsverhüllung an öffentlichen oder privaten Orten, die der Allgemeinheit zur Nutzung offenstehen, umfassend. Stehen kantonale Regelungen im Widerspruch zur Bundesregelung, geht das Bundesrecht aufgrund seiner derogatorischen Kraft vor. Das gilt namentlich für kantonale Regelungen des Vermummungsverbots.
Änderung des Artikels 43 des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG)
Bis zum 31. Dezember 2024 ist der Einzug von Steuern und Abgaben nur auf dem Weg der Betreibung auf Pfändung möglich (Art. 43 Ziff. 1 SchKG). Diese Bestimmung wird aufgehoben und ab dem 1. Januar 2025 wird für jeden im Handelsregister eingetragenen Schuldner die eingeleitete Betreibung auf Konkurs fortgesetzt (Art. 39 SchKG). Dies bedeutet, dass zukünftig sämtliche öffentlich-rechtlichen Forderungen auf Konkurs betrieben werden. Zahlt eine natürliche oder juristische Person, die im Handelsregister eingetragen ist, Steuern, Abgaben, Gebühren, Sporteln, Bussen und andere im öffentlichen Recht begründete Leistungen an öffentliche Kassen oder an Beamte und/oder Prämien der obligatorischen Unfallversicherung nicht, so folgt inskünftig der Konkurs.
Änderungen der Sozialhilfeverordnung und der kantonalen Asylverordnung (SGS 850.11, 850.19)
Der Regierungsrat passt die Höhe des Grundbedarfs in der Sozialhilfe der Teuerung an. Die Anpassung erfolgt im Rahmen der automatischen Teuerungsanpassung des Sozialhilfegesetzes. Die Teuerungsanpassung wird auf den 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt. Der Grundbedarf für eine Einzelperson wird dabei von 1031 Franken auf 1061 Franken angehoben.
Der Regierungsrat passt zudem das Abgeltungssystem im Asyl- und Flüchtlingsbereich an. Damit reagiert er auf die Veränderungen der letzten Jahre. Durch das neue Abgeltungssystem wird die unterschiedliche Lastenverteilung unter den Gemeinden besser abgebildet. Das neue Abgeltungssystem berücksichtigt die Aufnahmequote in den Gemeinden und ermöglicht eine zusätzliche Abgeltung von Risikofällen. Zudem entlastet es die Gemeinden administrativ.
Änderung der Verordnung über die Berufe im Gesundheitswesen (eingeschränkte Stellvertretung Apotheken und Drogerien) (SGS 914.12)
Der Regierungsrat hat eine Änderung der Verordnung über die Berufe im Gesundheitswesen beschlossen. Diese betrifft einerseits Apothekerinnen und Apotheker mit abgeschlossenem Staatsexamen, welche sich noch in Weiterbildung zum eidgenössischen Fachtitel befinden und in eingeschränkter Stellvertreterfunktion in Apotheken tätig sind. Um dem vorherrschenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken, werden gewisse Einschränkungen zeitlicher und örtlicher Natur bei den eingeschränkten Stellvertreterbewilligungen flexibilisiert. Zudem soll für Drogistinnen und Drogisten, welche die Voraussetzungen für eine fachlich eigenverantwortliche Berufs-ausübung nicht erfüllen, neu ebenfalls eine gleichartige eingeschränkte Stellvertreterbewilligung geschaffen werden.
Änderung der Altersbetreuungs- und Pflegeverordnung (Erfassungsmethodik) (SGS 941.11)
Der Regierungsrat hat die Altersbetreuungs- und Pflegeverordnung per 1. Januar 2025 nach erfolgter Konsultation der betroffenen Verbände geändert. Die Änderung betrifft die sogenannte «Erfassungsmethodik» und erfolgte auf Antrag der Fachgruppe Erfassungsmethodik APH der Gemeinden. Die Erfassungsmethodik ist eine kantonsweit geltende Vorgabe für die Alters- und Pflegeheime (APH) zur Erfassung der Kosten und Leistungen in der stationären Pflege. Die Methodik wird durch die Ergebnisse der in den Pflegeheimen durchgeführten Zeiterfassungsstudie (ZES) ergänzt. Die bisher geltende pauschale Personalzuteilung wird abgelöst.
Verordnung über die Gebühren für die Nachführungsarbeiten in der amtlichen Vermessung (SGS 211.55)
Die Kommission «Preisbasis» der Ingenieur-Geometer Schweiz und die Konferenz der kantonalen Geoinformations- und Katasterstellen beschliesst jährlich im November gestützt auf die Teuerungsberechnung gemäss Norm SIA 126 namentlich den Anwendungsfaktor für die Honorarordnung HO33 (Nachführung der amtlichen Vermessung). Aus der aktuellen Teuerung steigt der Anwendungsfaktor HO33 aus dem Jahr 2024 von 1,25 für das Jahr 2025 auf 1,26, was einen Teuerungsausgleich von 0,8 Prozent ausmacht.
Teilrevision der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO, SR 272)
Die Teilrevision hat im Wesentlichen eine Anpassung an das Bundesrecht und an die aktuelle Rechtsprechung namentlich des Schweizerischen Bundesgerichts zum Gegenstand. Mit der Aufnahme der neuen Bestimmungen wird angestrebt, den Rechtssuchenden der Zugang zum Gericht zu erleichtern und damit die Rechtsdurchsetzung im Zivilprozess zu verbessern. Zudem soll das Schlichtungsverfahren ausgebaut und das Familienverfahrensrecht verbessert werden.
Auf kantonaler Ebene wird die Teilrevision der ZPO zum Anlass genommen, um das Einführungs-gesetz zur Schweizerischen Zivilprozessordnung (EG ZPO, SGS 221) zum einen an die teilrevidierte ZPO und zum anderen an die heutige Praxis der kantonalen Gerichte anzupassen. Am 3. Dezember 2024 hat der Regierungsrat die Vorlage zur Teilrevision des EG ZPO an den Landrat überwiesen und es ist damit zu rechnen, dass die Teilrevision spätestens per 1. April 2025 in Kraft tritt.
Link zur Übersicht der Änderungen in der Gesetzessammlung: https://bl.clex.ch/app/de/overview/future