(pd) Erdwärmesonden (EWS) sind effiziente Energiequellen, um Gebäude mit Wärmepumpen zu heizen. Eine zu hohe Dichte von Erdwärmesonden indes kann eine thermische Übernutzung des Untergrunds zur Folge haben. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft unterbreitet dem Landrat einen Vorschlag, wie mit einer aktiven Regeneration oder mit längeren Erdwärmesonden eine nachhaltige Erdwärmenutzung sichergestellt werden kann.
Um die Emissionsziele im Gebäudebereich zu erreichen, ist eine Abkehr von fossilen Heizungssystemen erforderlich. Zentrale Bedeutung kommt dabei der Nutzung lokaler Umweltwärme zu wie beispielsweise der Erdwärme. Erdwärmesonden-Anlagen sind effizienter als Luft-Wasser-Wärmepumpen und können im Winter zur Entlastung der Stromnetze beitragen. Ihr Ausbau ist daher energiepolitisch sinnvoll.
Gleichzeitig birgt eine zu hohe Dichte solcher Anlagen gewisse Risiken: Wird über Jahre dem Untergrund mehr Wärme entzogen als auf natürliche Weise nachströmt, kühlt er aus. Es droht eine thermische Übernutzung, die langfristig zu einem Leistungsabfall und zu teuren Sanierungen führen kann. Die SIA Norm 384/6 aus dem Jahr 2021 enthält Planungsgrundlagen, um das Risiko einer thermischen Übernutzung zu mindern. Ihre Anwendung ist jedoch privatrechtlicher Natur und wird nicht überprüft.
Mit der Motion 2021/559 «Regeneration von Erdwärmesonden» wird erstmals im nationalen wie internationalem Umfeld die Forderung gestellt, auf gesetzgeberischer Basis Voraussetzungen für eine nachhaltige Nutzung der oberflächennahen Erdwärme mittels EWS-Anlagen zu schaffen. Der Kanton Basel-Landschaft hat dazu eine Studie in Auftrag gegeben. Diese zeigt klar auf, dass im Baselbiet ein Risiko für die Übernutzung besteht, wenn der Kanton keine geeigneten Massnahmen ergreift. Zu diesen zählen beispielsweise die Regeneration, also die Wiedererwärmung des Erdreichs, oder längere Erdwärmesonden.
Der Regierungsrat kann inzwischen Gebiete festlegen, in denen für neu installierte EWS eine Regeneration geboten ist (§ 23 Abs. 2 EnG BL). Wo viele EWS-Anlagen bereits installiert oder zu erwarten sind, will die Bau- und Umweltschutzdirektion künftig verbindliche Vorgaben für eine Regeneration oder äquivalente Massnahmen wie zusätzliche Erdwärmesondenlängen einführen. Dafür müssen die entsprechenden gewässerschutzrechtlichen Bewilligungen angepasst werden.
Um die Nachhaltigkeit der Erdwärmenutzung im Kanton Basel-Landschaft zu gewährleisten, wären in bestimmten Gebieten etwa 15 Prozent der Erdwärmesonden zu regenerieren und 20 bis 30 Prozent länger auszuführen. Diese oder in ihrer Wirkung äquivalente andere Massnahmen verursachen Mehrkosten, die über das Baselbieter Energiepaket teilweise abgefangen werden sollen.
Gebiete, in denen es solche Auflagen gibt oder wo eine thermische Übernutzung erwartet wird, werden künftig im Geoportal ausgewiesen. Durch Informations- und Sensibilisierungsmassnahmen sollen insbesondere die kritischen lokalen Häufungen von EWS-Anlagen auf freiwilliger Basis vermieden werden. Stimmt der Landrat den Vorschlägen zu, legt der Regierungsrat den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Änderungen fest.
Der Regierungsrat wird die Entwicklung der Erdwärmenutzung und die Auswirkungen der vorgeschlagenen Massnahmen beobachten und dem Landrat regelmässig im Rahmen des Energieplanungsberichts Bericht erstatten.