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Die Aargauische Kantonalbank passt die Guthabengebühr per sofort an

(akb) Die Aargauische Kantonalbank (AKB) reagiert auf den Entscheid der Schweizerischen Nationalbank (SNB), per 17. Juni 2022 ihren Leitzins um einen halben Prozentpunkt auf – 0,25 % zu erhöhen. Die AKB verzichtet per sofort bei Privatkundinnen und -kunden auf die Erhebung der Guthabengebühr. Bei Pensionskassen, juristischen Personen sowie öffentlich-rechtlichen Körperschaften reduziert sich die Guthabengebühr von – 0,8 % auf – 0,25 %. Die heutige gültigen Verzinsungslimiten bleiben unverändert.

Entsprechend dem Leitzins-Entscheid der SNB passt die AKB die Guthabengebühr per sofort an. Bei Privatkundinnen und -kunden verzichtet die AKB per sofort auf die Weitergabe der Negativzinsen und antizipiert somit weitere Zinsanpassungen seitens der SNB. Für Pensionskassen, juristischen Personen sowie öffentlich-rechtlichen Körperschaften reduziert sich die Guthabengebühr per sofort von – 0,8 % auf – 0,25 %. Die Limiten für die von der Guthabengebühr befreiten Kontoguthaben bleiben unverändert. «Im nationalen Vergleich hatten wir bereits in der Vergangenheit eine grosszügige Haltung bei der Weitergabe der Negativzinsen. Mit diesem Entscheid führen wir unseren Weg fort», kommentiert AKB-Direktionspräsident Dieter Widmer abschliessend.