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EVP Aargau: Transparente Parteienfinanzierung für eine glaubwürdige Demokratie

(evp) Die EVP setzt sich auch auf kantonaler Ebene dafür ein, dass die Finanzierung von Parteien und Abstimmungskampagnen für die Bevölkerung transparent ist. Sie stimmt der im Gesetz über die politischen Rechte (GPR) vorgeschlagenen Umsetzung zu, sofern die finanziellen Grenzen gleich sind wie auf nationaler Ebene.

«Bei Wahl- und Abstimmungskämpfen geht es nicht nur um persönliche Spenden. Hier investieren auch Verbände, verschiedenste Organisationen und Unternehmen zum Teil erhebliche Summen. Und wer viel Geld in etwas investiert, hat die Erwartung, dass auch die eigenen Interessen vertreten werden. Deshalb haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ein Anrecht darauf zu wissen, wer wen oder was mit wieviel Geld unterstützt. Diese Transparenz dient der Glaubwürdigkeit unserer Demokratie. Wir schulden sie den Wählerinnen und Wählern sowie der ganzen Bevölkerung», schreibt die EVP Aargau.
Die EVP Aargau findet es sinnvoll, dass der Schwellenwert pro Kampagne analog zum Bund 50'000 Franken und pro Zuwendung 15'000 Franken betragen soll. Sie weist darauf hin, dass auch das Tool zum Erfassen der Beträge gleich aufgebaut sein sollte, wie jenes für die nationalen Wahlen. So könne der bürokratische Aufwand für die Parteien möglichst gering gehalten werden.
Sie ist auch einverstanden, dass bei Wahl- und Abstimmungskampagnen im Gegensatz zur Regelung auf Bundesebene lediglich die Schlussrechnung über die Einnahmen, nicht aber im Voraus ein Budget der geplanten Einnahmen eingereicht werden muss. Darin sieht sie keinen Nutzen, denn die Einnahmen können sich während einer Kampagne besser oder schlechter als erwartet entwickeln, was zu einer Änderung des Budgets führt.
Mandatsbeiträge sollen aus Sicht der EVP jedoch nicht anders behandelt werden als alle anderen Zuwendungen einer Mandatsträgerin oder eines Mandatsträgers an die Partei.
Die EVP Aargau würde sich riesig freuen, wenn sie für Abstimmungskampagnen mehr als 50'000 Franken zur Verfügung hätte, die gemäss Vorlage offengelegt werden müssten. Die Betroffenheit der Partei beschränkt sich also im besten Fall auf Nationalrats- und Grossratswahlen.