(evp) Die EVP Baselland fasst zur kantonalen «Solar-Initiative» wie zur «Verfassungsänderung für eine Kreislaufwirtschaft» Ja-Parolen. Nein sagt sie hingegen zu den Sand in die Augen streuenden Vorlagen «Tempo 30 – nur mit Zustimmung des Volkes», «Prämienabzug für alle» und «Transparenz- & Mitwirkungsinitiative». Auch die Gegenvorschläge werden abgelehnt. Die nationalen Vorlagen «Klimafonds-Initiative» und der Gegenentwurf zur «Bargeld-Initiative» erhalten Sukkurs, die Bargeld-Initiative selbst, die «SRG-Initiative» und die «Individualbesteue-ung» klare Nein-Parolen.
Am 8. März stehen im Baselbiet neun Abstimmungsvorlagen an – fünf kantonale und vier nationale. Gleich drei dieser Vorlagen enthalten zudem Gegenvorschläge. Demokratiepoli-tisch eine echte Herausforderung.
Mit der «Solar-Initiative» soll die Nutzung der Solarenergie beschleunigt werden, um das von der Schweizer Bevölkerung 2023 gesteckte Netto-Null-Ziel 2050 zu erreichen. Die bessere Sicherung der Energieversorgung und Senkung der Abhängigkeit von Importen sind weitere Gründe für die Ja-Parole der EVP. Die Verfassungsänderung für eine Kreislaufwirtschaft wird ebenso unterstützt. Die Partei findet es adäquat, wie in anderen Kantonen Aussagen zur Ressourcenschonung und Reduktion von Abfällen auf Verfassungsebene zu verankern.
Alle Grundversicherungsprämien sollen vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig sein, das will die Initiative «Prämienabzug für alle». Aktuell können «nur» pauschalisierte Grenzbeträge von rund 2000 Franken, respektive 4000 Franken (Verheiratete) abgezogen werden. Tönt verlockend. Doch die EVP lässt sich nicht davon verführen. Sie sagt sowohl zur Initiative wie auch zum Gegenvorschlag einstimmig nein. Schliesslich würden dem Kanton rund 85 bis 95 und den Gemeinden 50 bis 55 Millionen an Steuergeldern fehlen, beim Gegenvorschlag kantonal immer noch rund 26 und kommunal 15 Millionen Franken. Die Folgen wären Sparpakete oder höhere Steuern. Wohlklingend tönt auch die «Transparenz- und Mitwirkungsinitiative». Die EVP betrachtet sie jedoch als überflüssig bis gefährlich, nicht zuletzt, da bestimmte Gruppen bei Gerichtsverfahren Sonderstellungen erhalten sollen.
Der letzte Wolf im Schafspelz verbirgt sich hinter der Initiative «Tempo 30 auf Hauptstrassen – nur mit Zustimmung des Volkes.» Sie suggeriert, künftig liege es an der Bevölkerung, ob auf ihrem Kantonsstrassenabschnitt Tempo 30 gelte oder nicht. Doch geht es lediglich darum, das Antragsrecht zur Prüfung einer Temporeduktion künftig nicht mehr dem Gemeinderat, sondern der Gemeindeversammlung, respektive dem Einwohnerrat zu übertragen. So oder so ist gemäss Bundesrecht der Regierungsrat final zuständig, ob aufgrund der vordefinierten Schutzgründen das generelle 50 auf 30 zu reduzieren ist – ob mit oder ohne an ihn gestellten Antrag. Da selbst der Gegenvorschlag eine als bedenklich eingestufte Rückwirkungsklausel beinhaltet, lehnt die EVP sowohl die Vorlage wie auch den Gegenvorschlag deutlich ab.
Die Parolen für die nationalen Vorlagen fasste die EVP Baselland vorgängig auf schriftlichem Weg. Die Mitglieder folgten dabei den Parolen der Mutterpartei.