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Finanzausgleich BL: VBLG schlägt Kompromiss vor

(vblg) Die Finanzkommission des Landrats lehnt in ihrem zweiten Bericht zum Finanzausgleich, der am 20. Januar publiziert wurde, sowohl die Initiative der Gebergemeinden als auch den Gegenvorschlag der Regierung ab, wie der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden mitteilt.

«Der breit abgestützte Kompromiss des Verbands Basellandschaftlicher Gemeinden VBLG zur Verbesserung des Gegenvorschlags fand leider auch keine mehrheitliche Unterstützung in der Kommission. Dies, obwohl der Kompromiss für alle drei Partner tragbar ist: Er entlastet die Gebergemeinden, ist für die Nehmergemeinden akzeptabel und belastet den Kanton weniger stark als die Initiative», so der VBLG.

«Die Finanzkommission hat im vergangenen Jahr den VBLG eingeladen, einen Kompromiss zur Verbesserung des für alle Gemeinden unakzeptablen Gegenvorschlags der Regierung auszuhandeln. Der VBLG hat zusammen mit den beiden Interessengemeinschaften der Gebergemeinden und der Empfängergemeinden einen Kompromiss vorgeschlagen, der die Gebergemeinden entlastet, aber weniger deutlich als die Initiative, den Kanton weniger stark belastet als die Initiative und für die Nehmergemeinden tragbar ist», schreibt der VBLG weiter.

Die IG der Gebergemeinden habe in Aussicht gestellt, die Initiative zurückzuziehen, wenn der Landrat mit 4/5-Mehrheit dem Gegenvorschlag zustimme. Die IG der Empfängergemeinden unterstütze ebenfalls den Kompromiss.

Im Bericht der Finanzkommission seien leider Zahlen aufgetaucht, die suggerietren, dass der Kompromiss den Kanton teurer zu stehen komme als die Initiative.Dies sei nicht nachvollziehbar und könnte eventuell auf falschen Annahmen beruhen. «Bei der Initiative nehmen die Kosten für den Kanton jährlich bis 2034 zu, da das neue Konstrukt über 8 Jahre stufenweise eingeführt wird. Der Kompromiss würde per 2027 sofort umgesetzt, was im Anfangsjahr zwar teurer ist, aber über einen Zeitraum von 8 Jahren zu tieferen Kosten für den Kanton führt. Innerhalb der dargestellten 8 Jahre kann es aufgrund der gefor-derten 4-jährlichen Überprüfung zu einem einzigen zusätzlichen Anstieg kommen. Die Entwicklung der Kostenbelastung für diesen Schritt ist aus heutiger Sicht auf wenige Prozent zu schätzen. Daraus ergibt sich ein anderes Bild als im Bericht der Finanzkommission», so der VBLG.

Letztlich habe der Landrat mit der Rückweisung des Geschäfts nach dem ersten Bericht der Finanzkommission im Herbst letzten Jahres dazu aufgerufen, einen Kompromiss zu suchen, der einen öffentlichen Abstimmungskampf verhindere. Ein solcher würde die künftige Zusammenarbeit von Kanton und Gemeinden nur unnötig belasten, findet der VBLG.

Aus Sicht des VBLG ist die Ablehnung des regierungsrätlichen Gegenvorschlags durch die Finanzkommission zu begrüssen. Darin werde der Konstruktionsfehler im vertikalen Finanzausgleich, wie ihn Ecoplan in ihrem Expertenbericht an die Konsultativkommission «Aufgabenteilung und Finanzausgleich» festgestellt hat, schlichtweg ignoriert. Bedauerlich sei, dass die Finanzkommission den eingebrachten Kompromiss nicht unterstütze. «Wir hoffen, dass im Landrat selbst eine 4/5-Mehrheit für den austarierten, von Geber- und Empfängergemeinden getragenen Kompromiss gefunden werden kann», schreibt der VBLG.