(pd) Die öffentliche Anhörung zum Gesamtverkehrskonzept (GVK) Raum Baden und Umgebung hat den Handlungsbedarf in Bezug auf den Verkehr in der Region bestätigt. Zudem wurde der Ansatz mit Massnahmen für alle Verkehrsmittel – motorisierter Individualverkehr, öffentlicher Verkehr, Fuss- und Veloverkehr – mehrheitlich unterstützt.
Weiter wurde die Absicht des Kantons positiv beurteilt, gemeinsam mit den Gemeinden und Regionalplanungsverbänden eine
zweckmässige Umsetzungsorganisation zu etablieren und die Massnahmen machbar zu priorisieren. Auch zum Thema Zentrumsentlastung hält der Regierungsrat in der nun zuhanden des Grossen Rats verabschiedeten Botschaft am bisherigen Vorschlag fest: Die Variante «ZEL lang» soll bereits heute im Richtplan festgesetzt werden, damit die langfristige Option raumplanerisch gesichert bleibt; erste Vertiefungsarbeiten sollen umgehend an die Hand ge nommen werden.
Das Gesamtverkehrskonzept (GVK) Raum Baden und Umgebung ist in einem sehr breiten Partizipationsprozess entstanden. Es umfasst ein Gesamtpaket von rund 200 aufeinander abgestimmten Mobilitätsmassnahmen für alle Verkehrsmittel – motorisierter Individualverkehr (MIV), öffentlicher Verkehr (öV) sowie Fuss- und Veloverkehr. Dies mit einem Umsetzungshorizont bis 2040 und
verschiedenen Richtplananpassungen für Massnahmen mit einem längerfristigen Zeithorizont. Nach der Auswertung der öffentlichen Anhörung, die vom 16. Dezember 2025 bis am 31. März 2026 durchgeführt wurde, hat der Regierungsrat nun die Botschaft zuhanden
des Grossen Rats verabschiedet. Aufgrund der Anhörungseingaben und nach einer eingehenden Interessenabwägung hat der Regierungsrat keine relevanten Anpassungen gegenüber der Anhörungsvorlage vorgenommen. Einzig wird in der Richtplankarte und im Richtplantext der öV-Hauptkorridor mit der Anbindung des Nationalbahntrassees an den Bahnhof Baden via Sonnmatttunnel oder
Schulhausplatz präzisiert. Das Gesamtverkehrskonzept sowie die beantragten Richtplananpassungen werden durch den Beschluss des Grossen Rats für die Behörden verbindlich. Dieser Beschluss wird per Ende 2026 angestrebt. Unmittelbar danach sollen Kanton, Region und Gemeinden die Umsetzung an die Hand nehmen.
Handlungsbedarf bei der Mobilität breit anerkannt
An der öffentlichen Anhörung sind insgesamt 179 Eingaben eingegangen. Für die Auswertung wurde die parallel zur Anhörung durchgeführte Petition «Reduktion des Verkehrs durch das Siggenthal» ebenfalls berücksichtigt. Die Rückmeldungen zeigen insgesamt eine breite Anerkennung des verkehrlichen Handlungsbedarfs und eine mehrheitliche Unterstützung des verkehrsmittelübergreifenden Ansatzes des Gesamtverkehrskonzepts. Die Notwendigkeit einer regional abgestimmten Weiterentwicklung der Mobilität wird breit mitgetragen. Auch der vorgeschlagene Massnahmenfächer wird mehrheitlich begrüsst. Unterschiedlich beurteilt werden insbesondere die Gewichtung der Verkehrsträger, der Umfang von Strassenmassnahmen sowie die Frage, wie stark der öffentliche Verkehr und der Fuss- und Veloverkehr zur Entlastung des Strassennetzes beitragen sollen. Weitere häufige Rückmeldungen betrafen die Verkehrsgrundlagen und Verlagerungsziele, den Nutzen des GVK für den motorisierten Individualverkehr, den Wirtschafts- und Güterverkehr, die mittel- bis langfristige Lösungsfindung am Brückenkopf Ost in Baden sowie die zweckmässige Umsetzung.
Massnahmen für alle Verkehrsmittel
In der Anhörung wurde unter anderem moniert, das GVK bringe zu wenige Verbesserungen für die Wirtschaft und den Strassenverkehr. Der Regierungsrat teilt die Einschätzung, dass die Erreichbarkeit für den MIV sowie den Wirtschafts-, Gewerbe- und Güterverkehr für den Raum Baden und Umgebung von zentraler Bedeutung ist. Das GVK verfolgt deshalb ausdrücklich das Ziel einer «stabilen Erreichbarkeit für den Autoverkehr». Reisezeiten mit dem Auto sollen planbarer werden und die heutigen Strassenkapazitäten sollen weitgehend erhalten, gezielt bewirtschaftet und zuverlässiger genutzt werden. Ebenfalls soll die Erreichbarkeit der Gewerbe- und Industriestandorte mit dem motorisierten Individualverkehr weiterhin sichergestellt werden. Mit dem GVK-Massnahmenfächer 2040 wird ein ausgewogenes, machbares Mobilitätsangebot in fünf Handlungsfeldern skizziert, das sich eignet, um die angestrebten Ziele in möglichst hohem Masse zu erreichen. Im Rahmen der ersten Umsetzungsetappe sollen dabei unter anderem mehrere Massnahmen für den motorisierten Individualverkehr umgesetzt werden, insbesondere das erweiterte Verkehrsmanagement sowie Optimierungen der Knoten Brückenkopf Ost und an der Bruggerstrasse in Baden. Diese Massnahmen dienen dazu, die vorhandenen Strassenkapazitäten besser zu bewirtschaften, den Verkehrsfluss zu stabilisieren und die Zuverlässigkeit des Strassennetzes zu erhöhen.
Gleichzeitig braucht es Massnahmen für eine höhere Attraktivität und Kapazität für den öV sowie den Fuss- und Veloverkehr. Damit können diese Verkehrsmittel im Sinne des Ziels «Flächensparende Mobilität» das künftige Verkehrswachstum aufnehmen und damit die bestehenden Strassenkapazitäten für den notwendigen motorisierten Individualverkehr – insbesondere den Wirtschafts- und Gewer-
beverkehr – verlässlicher machen. Reisezeiten mit dem Auto werden im Sinne des Ziels «Stabile Erreichbarkeit für den Autoverkehr» planbarer.
Effiziente und zweckmässige Umsetzungsorganisation notwendig
In der Anhörung wurde ausserdem darauf hingewiesen, dass die Umsetzung der Massnahmen erhebliche finanzielle und personelle Ressourcen erfordert; deshalb brauche es eine zweckmässige Umsetzungsorganisation und eine realistische Priorisierung. Für eine erfolgreiche Umsetzung des GVK über die nächsten 20 Jahre braucht es auch aus Sicht des Regierungsrats eine viel engere Koordination als bei einem einzelnen Grossprojekt. Das erfordert eine neue, eigenständige Umsetzungsorganisation, die aktuell von Kanton und Gemeinden in der Behördendelegation des GVK gemeinsam definiert wird. Für die Koordination und die Priorisierung der Massnahmen sind zudem die Schnittstellen zu den benachbarten GVK-Räumen Brugg Windisch und Zurzibiet zu beachten. Die
Umsetzungsorganisation wird insbesondere für das Umsetzungs- und Wirkungscontrolling zuständig sein und bei Abweichungen geeignete Steuerungsmassnahmen vorschlagen. Eine erste konstituierende Sitzung der Umsetzungsorganisation ist Ende 2026 vorgesehen.
Zentrumsentlastung
In der öffentlichen Anhörung wurde das Thema einer Zentrumsentlastung kontrovers diskutiert. Bei der Auswertung wurde zudem eine von rund 1000 Personen unterzeichnete Petition der Interessengemeinschaft für siedlungsverträgliche Mobilität (IG OSN) berücksichtig. Darin wird gefordert, dass die Umfahrungen von Ober- und Untersiggenthal als «ZEL lang +» gemeinsam im Richtplan festgesetzt werden und dass die Planung der beiden Umfahrungen ausgelöst werden soll, sobald die Belastung der Landstrasse im Siggenthal den Wert von 25'000 Fahrzeuge pro Tag überschreitet. Der Regierungsrat hält aber am bisherigen Vorschlag fest: Das GVK Raum Baden und Umgebung sieht vor, dass die Variante «ZEL lang» bereits heute im Richtplan festgesetzt wird, damit die langfristige Option raumplanerisch gesichert bleibt und bei einem ausgewiesenen Bedarf sowie auf der Basis von bestimmten Entscheidungskriterien weiterverfolgt werden kann. Nach der Festsetzung bzw. nach dem Beschluss durch den Grossen Rat sind erste Vertiefungen zu Thermalwasser und Grundwasser sowie zur weiteren Konkretisierung der Linienführung vorgesehen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Grundlagen für eine mögliche spätere Projektierung rechtzeitig vorliegen. Die Umfahrung Untersiggenthal soll dagegen vorerst auf der Stufe Zwischenergebnis im Richtplan bleiben. Ein Bedarf für eine solche Umfahrung würde erst durch die «ZEL lang» ausgelöst werden, weshalb eine gemeinsame Festsetzung der Umfahrung Untersiggenthal als «ZEL lang +» zum jetzigen Zeitpunkt nicht als notwendig beurteilt wird. Die Option bleibt raumplanerisch gesichert und wird im Rahmen der weiteren Projektierung und Wirkungskontrolle geprüft. Zeigt sich dabei ein ausgewiesener Bedarf, kann die Umfahrung Untersiggenthal in einem späteren Richtplanverfahren weiter konkreti siert und zur Festsetzung gebracht werden.