(gruene) Die Grünen unterstützen das Ziel, die Spitalversorgung im Kanton langfristig zu sichern. Die vorgeschlagene Änderung des Spitalgesetzes geht ihnen jedoch deutlich zu weit: Der Regierungsrat solle ohne Parlament über Finanzhilfen in Milliardenhöhe entscheiden können. Das sei weder nötig noch demokratiepolitisch vertretbar, schreiben die Grünen in ihrer Medienmitteilung:
«Die Vorlage überträgt die alleinige Entscheidungskompetenz dem Regierungsrat. Dabei geht es nicht um technische Routineentscheide: Welches Spital ist systemrelevant? Unter welchen Auflagen wird gerettet? Wie viele Hundert Millionen fliessen? Das sind hochpolitische Fragen, die ins Parlament gehören. Das geltende Recht kennt mit § 17 GAF bereits ein bewährtes Instrument für Notfälle: Der Regierungsrat kann sofort handeln, holt vorgängig die Ermächtigung der KAPF ein und unterbreitet den Beschluss dem Grossen Rat zur nachträglichen Bewilligung. Dieses Verfahren hat sich in der Covid-Pandemie bewährt. Die Grünen fordern, dass Finanzhilfen an Spitäler über diesen bewährten Weg abgewickelt werden.»
Prävention statt nur Rettung
Die Grünen kritisieren, dass die Vorlage rein reaktiv ist und erst greift, wenn es fast zu spät ist. Eine vorausschauende Gesundheitspolitik muss früher ansetzen:
Es braucht eine realistische und kantonsübergreifende Spitalplanung, die Überkapazitäten abbaut, bevor sie existenzbedrohend werden.
Es braucht eine ausreichende Finanzierung im Normalbetrieb – namentlich über kostendeckende Tarife und angemessene Abgeltungen für gemeinwirtschaftliche Leistungen (GWL), damit Spitäler gar nicht erst in eine finanzielle Notlage geraten.
Es braucht eine konsequente Governance mit klaren Eskalationsstufen: Wenn sich finanzielle Schwierigkeiten abzeichnen, muss der Kanton frühzeitig reagieren – und nicht erst, wenn der Konkurs droht.
Die Gesetzgebung anderer Kantone bietet Ansätze für ein breiteres Instrumentarium, das nicht erst in der akuten Krise greift: So kennt Bern Beiträge an Restrukturierungen, St. Gallen Betriebs- und Investitionskostenbeiträge bei versorgungspolitischer Notwendigkeit und Zürich Subventionen bei nicht kostendeckenden Tarifen. Dass auch diese Kantone mit finanziellen Schwierigkeiten ihrer Spitäler kämpfen, zeigt, dass kantonale Instrumente allein das strukturelle Problem nicht lösen können. Umso wichtiger ist es, den Handlungsspielraum nicht auf den Rettungsschirm zu verengen, sondern den Kanton auch für präventive und frühzeitige Interventionen zu rüsten.