(pd) Beschlossene Vorlagen und Stellungnahmen des Regierungsrats des Kantons Basel-Landschaft:
Beantwortung der Interpellation 2025/501: «Fazit zur Umstellung des Lohnsystems Der Regierungsrat nimmt Stellung zur Einführung des angepassten Lohnsystems von 2021. Er erörtert den Aufbau, die leistungsabhängige Lohnkomponente und zeigt auf, wie transparent und nachvollziehbar das kantonale Lohnsystem ist.
Beantwortung der Interpellation 2025/583: «Überbrückungsleistung für ältere Arbeitslose» Der Regierungsrat zeigt auf, dass im Jahr 2025 im Kanton Basel-Landschaft 34 neue Gesuche für Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose eingereicht wurden. Er legt dar, dass 15 Gesuche gutgeheissen wurden und zeigt auf, was die Ablehnungsgründe sind. Weiter führt er aus, dass im Jahr 2025 in 49 Fällen Überbrückungsleistungen in der Höhe von insgesamt rund 1,5 Millionen Franken ausbezahlt wurden. Er weist überdies darauf hin, dass für das Jahr 2026 eine detaillierte Evaluation der Überbrückungsleistungen durch den Bundesrat geplant ist.
Beantwortung der Interpellation 2025/151: «Verjährung der Immobilien- und Handänderungssteuern» Das Recht, eine Steuer zu veranlagen, verjährt innert fünf Jahren. Bei Stillstand oder Unterbrechung der Verjährung tritt diese spätestens 15 Jahre nach Ablauf der Steuerperiode (vgl. § 147 Abs. 1 StG-BL) ein. Wird die Verjährung unterbrochen (z. B. durch Anerkennung der Forderung) oder steht still (z. B. durch Erhebung einer Einsprache), verjährt das Recht zur Veranlagung spätestens 15 Jahre nach Ablauf der Steuerperiode (bzw. für Grundstückgewinn- und Handänderungssteuern ab Eintrag im Grundbuch). Die Verjährungskontrolle wird anhand von sogenannten Ausstandslisten vorgenommen. Die noch offenen Fälle werden dabei überprüft und entweder wird die Veranlagung erstellt oder, falls dies aufgrund der Aktenlage (z. B. wegen fehlender Unterlagen des Steuerkunden) noch nicht möglich ist, eine Verjährungsunterbrechung versandt. Die Ausstandslisten werden monatlich aus der Geschäftskontrolle gezogen und, wie oben dargelegt, verarbeitet (Veranlagungsverfügung oder Verjährungsunterbrechung).
Beantwortung der Interpellation 2025/473: «Optimierungsmöglichkeit im Rettungsdienst Basel-Landschaft?» Der Rettungsdienst ist durch den Interverband für Rettungswesen zertifiziert und damit an dessen Vorgaben gebunden. Patiententransporte werden heute schon ausgelagert bzw. mit optimiertem Ressourceneinsatz durchgeführt. Es ist daher davon auszugehen, dass durch einen erweiterten Einsatz von Transportsanitäterinnen und -sanitätern – sofern regulatorisch überhaupt möglich – kein weiteres Einsparpotenzial besteht.
Beantwortung der Interpellation 2025/549: «Prüfung einer bildschirmfreien Phase vor Abklärungen einer Autismusspektrumstörung» Die diagnostischen Abklärungen bei Verdacht auf eine Autismusspektrumstörung sollen nach internationalem Standard in Fachzentren erfolgen. Die Einhaltung der Standards liegt in der Verantwortung der Institutionen und Fachgesellschaften.