Der Regierungsrats des Kantons Basel-Landschaft veröffentlicht folgende beschlossene Vorlagen und Stellungnahmen:
Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 2024/560: «Photovoltaik auf den Perrondächern der SBB»
Der Regierungsrat erläutert in der Beantwortung der schriftlichen Anfrage, dass er die Installation von Photovoltaikanlagen auf Perrondächern der Bahnhöfe grundsätzlich unterstützt. Die Begründung der SBB ist nachvollziehbar, dass zunächst nur auf den Hauptbauten Photovoltaik installiert wurde, da zum Zeitpunkt der Projektplanung in Liestal die Solarpanels noch nicht zur standardmässigen Ausführung gehört haben. Der Regierungsrat begrüsst explizit, dass die SBB eine Nachrüstung im Falle des Bahnhofs Liestal prüfen. Solche Massnahmen sind essenziell, um die vorhandenen Potenziale auf geeigneten Flächen auszuschöpfen und dadurch die kantonalen Energieziele zu erreichen.
Beantwortung der Interpellation 2024/660: «Ausschüttungen der SNB»
Aus Sicht des Regierungsrats haben sich die gesetzlichen Grundlagen bewährt, welche die Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank (SNB) regeln. Die SNB hat den Auftrag, eine stabilitätsorientierte Geldpolitik zu betreiben. Ausschüttungen sind nur möglich, wenn der geld- und währungspolitische Auftrag der SNB dies erlaubt und wenn Gewinne respektive Ausschüttungsreserven vorhanden sind. Das Ziel der mittelfristigen Verstetigung der Ausschüttung ist im Nationalbankgesetz festgelegt. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass das Eidgenössische Finanzdepartement und die SNB diesem Anliegen im Rahmen der Ausarbeitung der nächsten ab 2026 geltenden Vereinbarung erneut Rechnung tragen werden.
Beantwortung der Interpellation 2024/602: «Bruttolöhne bei Prämienverbilligungen»
In seiner Beantwortung zeigt der Regierungsrat auf, wie die Anspruchsberechtigung bei der
Prämienverbilligung im Kanton berechnet wird und welche Grössen und Abzüge vom Bruttoeikommen möglich sind. Der Regierungsrat ist der Auffassung, dass die Definition der massgebenden Einkommen für die Prämienverbilligung im Kanton Basel-Landschaft zu keinen stossenden Ergebnissen führt. Es bestehen zudem – abgesehen von den Kinder- oder
Unterhaltsabzügen – keine wesentlichen Unterschiede zwischen den Haushaltstypen. Im Weiteren wird der Regierungsrat für die Umsetzung des Gegenvorschlags zur Prämienentlastungsinitiative ein überabeitetes Prämienverbilligungsmodell erarbeiten. Die Definition des massgebenden Einkommens wird innerhalb dieser Arbeiten auch geprüft werden.
Landratsvorlagen
Bericht der Fluglärmkommission zum Jahr 2023
Der Regierungsrat hat den Bericht der Fluglärmkommission über den Stand der Bemühungen zur Verminderung der Fluglärmbelastung im Jahr 2023 zur Kenntnis genommen und an den Landrat verabschiedet. Mit der Umsetzung des Lärmvorsorgeplans erwartet der Regierungsrat, dass die Anstrengungen zur Fluglärmreduktion insbesondere in den sensiblen Nachtstunden konsequent fortgeführt werden. Ebenso sollen die Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um den in den vergangenen Jahren gestiegenen Anteil an Südlandungen wieder zu senken.
Logopädie und Psychomotorik – Änderung des Bildungsgesetzes und des Personaldekrets
Mit der Landratsvorlage soll die Lektionenverpflichtung der Logopädinnen und Logopäden analog den Primarschullehrpersonen neu geregelt werden. Damit werden einerseits den sich im Wandel befindlichen logopädischen Tätigkeitsfeldern Rechnung getragen sowie andererseits betriebliche Vorteile durch die bessere Verknüpfung des Unterrichts mit der Logopädie geschaffen. Zudem wird im Zuge dieser Vorlage auch Bericht zum Postulat 2015/262: «Neuregelung
Lektionsverpflichtung/Berufsauftrag der schulischen LogopädInnen» erstattet. Gleichzeitig soll die Psychomotorik aus dem Katalog der Lehrpersonenkategorien mit Unterrichtsverpflichtung gestrichen, also aus dem Personaldekret herausgelöst werden. Die im Vernehmlassungsverfahren zur Stellungnahme eingeladenen Gremien konnten zu den vorgeschlagenen Änderungen des Personaldekrets und des Bildungsgesetzes Stellung nehmen. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass den Eckwerten der Vorlage in der Vernehmlassung grossmehrheitlich zugestimmt wurde.
Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen
Stellungnahme an den Bund: Verordnung über das militärische Gesundheitswesen
Die neue Verordnung soll die Einzelheiten im Zusammenhang mit dem militärischen Gesundheitswesen einheitlich regeln und Lücken schliessen, beispielsweise betreffend die schweizweite Berufsausübung von militärischen Medizinalpersonen. Die Verordnung über das militärische Gesundheitswesen soll das Äquivalent zu den kantonalen, für den zivilen Bereich geltenden Gesundheits-, Spital- und Heilmittelerlassen darstellen. Der Regierungsrat befürwortet die vorgeschlagene Verordnungsrevision, wie er dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport in seiner Stellungnahme mitteilt. Er betont, dass die Verantwortlichkeit für das militärische Gesundheitswesen klar von derjenigen betreffend das zivile Gesundheitswesen abgegrenzt werden muss.
Stellungnahme an den Bund: Vorentwurf zur Teilrevision des Opferhilfegesetzes
Mit der vorliegenden Revision sollen die Leistungen der Opferhilfe verstärkt werden. Das Hauptziel der Revision besteht darin, den Opfern von Gewalt, namentlich von häuslicher und sexueller Gewalt, Zugang zu medizinischen und rechtsmedizinischen Leistungen zu gewährleisten. Der Regierungsrat befürwortet den vorgeschlagenen Vorentwurf und regt einige Präzisierungen an.