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Kontrollkampagne 2024: Mehrheit der Lebensmittelgeschäfte gibt Preise korrekt an

(seco) Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hat am 16. Dezember 2024 die Resultate der diesjährigen Kontrollkampagne im Rahmen der Preisbekanntgabeverordnung (PBV) publiziert. Kontrolliert wurde im stationären Handel die Preisbekanntgabe in Lebensmittelgeschäften beim Angebot von Waren.

Insgesamt haben die zuständigen kantonalen PBV-Vollzugsbehörden 2’505 Lebensmittelgeschäfte kontrolliert. Geprüft wurden die Detail- und Grundpreise der Warenangebote in Lebensmittelgeschäften. Von den geprüften Verkaufsstellen verfügten 613 Geschäfte über Warenangebote im Schaufenster. Nicht kontrolliert wurden Onlineshops, Werbung und Bäckereien/Confiserien (letztere wurden bereits im Jahr 2022 kontrolliert).

Gute Umsetzung der Preisbekanntgabeverordnung
Die überwiegende Mehrheit der kontrollierten Lebensmittelgeschäfte setzt die PBV korrekt um. In den Verkaufsstellen gaben 83 % der Geschäfte die Detailpreise und 78 % der Geschäfte die Grundpreise der angebotenen Waren korrekt an. In den Schaufenstern wurden in 75 % der Geschäfte die (Detail- und Grund-) Preise bei den Warenangeboten korrekt angegeben.

Teils unvollständige, teils fehlende Preisangaben
Am meisten unvollständige oder fehlerhafte Preisangaben (d.h. einige Waren sind z.B. nicht mit dem Preis angeschrieben oder die Angaben sind nicht gut lesbar/sichtbar) wurden bei den Grundpreisangaben (z.B. Preis pro Liter, pro Kilogramm oder pro dezimales Vielfaches oder pro dezimaler Teil davon) festgestellt. Dies betraf 19 % bzw. 487 von 2'205 Geschäften.
Am meisten nicht vorhandene Preisangaben (d.h. keine Preisanschrift bei den angebotenen Waren) wurden in den Schaufenstern festgestellt. Dies betraf 8 % bzw. 47 von 613 kontrollierten Geschäften mit Schaufenstern.
Ziel der kantonsübergreifenden Kontrollkampagnen ist eine Sensibilisierung der Anbieter, damit der Preisbekanntgabe als Instrument des lauteren Wettbewerbs und des Konsumentenschutzes die nötige Beachtung geschenkt wird.
In weniger als 1 % der Fälle haben die kantonalen Vollzugsstellen entweder Ordnungsbussen (total 18) auferlegt oder Strafanzeigen (total 12) an die jeweils zuständige kantonale Strafverfolgungsbehörde eingereicht. Ordnungsbussen oder Strafanzeigen werden in der Regel eingereicht, wenn ein betroffener Anbieter es unterlässt – trotz Mängelfeststellung, Übergabe einer Informationsbroschüre und Fristansetzung zur Behebung des oder der Mängel – die Preise korrekt bekanntzugeben.
An der koordinierten Aktion beteiligten sich 24 Kantone (AG, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SZ, SO, TG, TI, UR, VD, VS, ZH). Die Kantone bestimmten selbst, wie viele Kontrollen sie durchführen. Die Anzahl der kontrollierten Angebote musste aber eine Globaleinschätzung erlauben, wie die PBV im jeweiligen Kanton umgesetzt wird. Die Kontrollen wurden von den kantonalen Vollzugsstellen von Mitte April bis Mitte Oktober 2024 durchgeführt. Das SECO wirkte dabei als Koordinationsstelle.

Kontrollkampagne 2025 bei Barbershops, Coiffeurgeschäften und Kosmetikstudios
Als Oberaufsichtsbehörde über den kantonalen Vollzug der PBV wird das SECO in Zusammenarbeit mit den Kantonen auch im Jahr 2025 eine Kontrollkampagne durchführen. Im nächsten Jahr wird die Preisbekanntgabe in Barbershops, Coiffeurgeschäften und Kosmetikstudios kontrolliert.

Weitere Informationen
Die gesamtschweizerischen Ergebnisse der Kontrollkampagne 2024 «Preisbekanntgabe in Lebensmittelgeschäften» sind auf der SECO-Internetseite (seco.admin.ch) unter Medienmitteilungen aufgeschaltet. Die kantonalen Detailergebnisse der durchgeführten Kontrollkampagne 2024 können bei den zuständigen kantonalen Vollzugsbehörden angefragt werden.