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Massnahmenkatalog in einer Strommangellage wird mit Angebotslenkung ergänzt

(br) Der Bundesrat lenkt in einer Strommangellage nicht nur den Verbrauch der noch vorhandenen Energie, sondern bewirtschaftet auch das verbleibende Angebot. Er hat heute die Modalitäten einer zentralen Bewirtschaftung des Angebots an elektrischer Energie in die Vernehmlassung geschickt. Diese dauert bis zum 28. März 2025. Der Verordnungsentwurf regelt Zuständigkeiten, Abläufe und Vergütungen im Fall einer Angebotslenkung.

Die Massnahmen, die den Stromverbrauch lenken, konnten 2023 nach einer Vernehmlassung bereinigt werden. Sie umfassen Verwendungsbeschränkungen und Verbote, Kontingentierungen und zyklische Netzabschaltungen. Diese Massnahmen wurden mit branchenspezifischen Lösungen für besonders kritische Bereiche ergänzt. Ziel all dieser Massnahmen ist es, die noch vorhandene Energie über die Lenkung des Verbrauchs möglichst nutzbringend einzusetzen.

Der Bundesrat ergänzt nun sein Instrumentarium mit Massnahmen, die auf das Angebot einwirken, wenn eine Strommangellage unmittelbar droht oder bereits besteht. Bei der sogenannten Angebotslenkung würde die nationale Netzgesellschaft Swissgrid die noch verfügbaren Erzeugungs- und Speicherkapazitäten an elektrischer Energie in der Schweiz möglichst optimiert einsetzen.

Betroffen wären alle Kraftwerke ab einer Leistung von 10 Megawatt, die direkt an Übertragungs- und Verteilnetze hoher und mittlerer Spannung angeschlossen sind. Auch die Reservekraftwerke, gestützt auf der Winterreserveverordnung, sowie die Kraftwerke der Schweizerischen Bundesbahnen gehörten dazu. Nicht betroffen von dieser Bewirtschaftungsmassnahme wären Kraftwerke, die nicht ans öffentliche Elektrizitätsnetz angebunden sind, Notstromgruppen und Wärme-Kraft-Kopplungs-Anlagen.

Ein- und Ausfuhr von Energie steuern

Zur Angebotslenkung gehören auch die Steuerung der Ein- und Ausfuhr elektrischer Energie. Die Ausfuhr von Energie würde in einer Strommangellage eingeschränkt. Swissgrid überwacht und steuert die Ein- und Ausfuhr und den Transit. Die Mechanismen des Strommarktes in der Schweiz funktionieren zudem während der Massnahme nicht. Nationale und grenzüberschreitende Handelsgeschäfte für Strom würden ausgesetzt werden.

Die Verordnung über die zentrale Bewirtschaftung des Angebots an elektrischer Energie, deren Entwurf jetzt in der Vernehmlassung ist, regelt auch, wie Kraftwerksbetreiber für ihre produzierte elektrische Energie im Rahmen des staatlichen Eingriffs vergütet würden. Dabei werden zwei Varianten zur Diskussion gestellt.

Die Massnahme hat weitgehende Auswirkungen auf die Wirtschaftsfreiheit. Deshalb ist ein Einsatz durch den Bundesrat erst dann geplant, wenn die Stabilität des Elektrizitätssystems in der Schweiz nicht mehr mit anderen Mitteln aufrechterhalten werden kann.