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Motion für einen bezahlten Kurzurlaub

Motion, Simona Brizzi, SP, Ennetbaden (Sprecherin), Rolf Walser, SP, Aarburg, Uriel Seibert, EVP, Schötland, Markus Lang, GLP, Brugg, Daniel Hölzle, Grüne, Zofingen, Jürg Baur, die Mitte, Brugg, Titus Meier, FDP, Brugg vom 21. März betreffend bezahlter Kurzurlaub für Lehrpersonen und für weitere Fachpersonen der Volksschule in Ausbildung, die sich für ihre Funktion noch fertig qualifizieren müssen.

«Der Regierungsrat wird eingeladen, Lehrpersonen und weiteren Fachpersonen der Volksschule in Ausbildung, die ihre Qualifikation für Ihre Funktion noch nicht abgeschlossen haben und bereits angestellt sind, per Verordnung einen bezahlten Kurzurlaub zu gewähren, wenn sie während der Unterrichtszeit Prüfungen ablegen müssen.

Begründung:
Für die nächsten Jahre zeichnet sich aus demografischen Gründen ein andauernder Mangel an qualifizierten Lehr- und Fachpersonen sowie Schulleitungen an den Volksschulen ab. Obwohl die Studierendenzahlen an den Pädagogischen Hochschulen leicht steigend sind, genügt dies nicht, um den Personalbedarf an der Volksschule in unserem Kanton abzudecken.
Aufgrund des schon seit längerem andauernden Lehrpersonenmangels sind Schulen langfristig darauf angewiesen, auch Lehrpersonen in Ausbildung anzustellen. Oft arbeiten diese Lehrpersonen in einem Teilpensum. Bei der Studienvariante Quereinstieg wird die Unterrichtstätigkeit ab dem 2. Jahr ins Studium integriert. Im laufenden Studium müssen u.a. mündliche, schriftliche und auch praktische Prüfungen an den entsprechenden Hochschulen oder in der Praxis ablegt werden. Dies geschieht zum Teil während der Unterrichtszeit. Mit einem bezahlten Kurzurlaub kann die Schulleitung eine Stellvertretung einsetzen. Dadurch wird das Team nicht belastet und der Unterricht nicht beeinträchtigt.
In der Verordnung über die Anstellung und Löhne der Lehrpersonen (VALL) wird in § 41 Bezahlter und unbezahlter Kurzurlaub festgehalten, wann ein bezahlter Kurzurlaub bezogen werden kann. Es fehlt jedoch der bezahlte Kurzurlaub für Lehrpersonen und weitere Fachpersonen der Volksschule, die für ihre Funktion die nötige Qualifikation noch nicht erlangt haben und an einer Hochschule noch Prüfungen absolvieren müssen. Konkret soll ein bezahlter Kurzurlaub beim Absolvieren von nötigen Prüfungen für die Erlangung der nötigen Qualifikation ermöglicht werden.
Mit dieser gesetzlichen Ergänzung kann ein weiterer Magis-Mosaikstein gelegt werden: Der Pool an qualifizierten Personen wird gestärkt, die beiden neuen Studienvariante Quereinstieg und die Studienvariante mit begleitetem Berufseinstieg werden attraktiver und die Ausbildung wird an die gängige Praxis in der Privatwirtschaft angepasst.
Wir bitten den Regierungsrat, diese «Lücke» in der Verordnung zu schliessen.»