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Prämienverbilligung im Kanton Basel-Landschaft: Höhere Richtprämien im Jahr 2025

(pd) Der Regierungsrat eine Erhöhung der kantonalen Richtprämien in der Verordnung über die Prämienverbilligung in der Krankenpflegeversicherung beschlossen. Damit kann der Krankenkassenprämienanstieg für die Bezüger und Bezügerinnen der individuellen Prämienverbilligung im kommenden Jahr vollständig ausgeglichen werden.

Der Landrat hat heute Donnerstag den AFP 2025–2028 genehmigt und damit auch das Budget 2025 beschlossen. Darin enthalten ist eine Erhöhung des Budgetkredits der Prämienverbilligung um 13,1 Millionen Franken gegenüber dem Budget 2024. Damit kann der Krankenkassenprämienanstieg für die Bezüger und Bezügerinnen individuellen Prämienverbilligung im kommenden Jahr vollständig ausgeglichen werden. Der Regierungsrat hat in diesem Zusammenhang eine Erhöhung der kantonalen Richtprämien in der Verordnung über die Prämienverbilligung in der Krankenpflegeversicherung beschlossen.