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Sp Aargau zur Revision des Personalgesetzes (PersG)

(sp) Die SP Aargau hat im Rahmen der öffentlichen Anhörung zur Revision des Personalgesetzes Stellung genommen. Sie begrüsst die Modernisierung der gesetzlichen Grundlagen, warnt jedoch vor Verschlechterungen für die Arbeitnehmenden und fordert einen klaren Fokus auf Arbeitsplatzsicherheit, Gleichbehandlung und faire Arbeitsbedingungen.

Die vorliegende Revision des Personalrechts enthält aus Sicht der SP Aargau einige sinnvolle Ansätze zur Modernisierung. Gleichzeitig greift sie an mehreren Stellen in bewährte Schutzmechanismen ein, die für die Arbeitnehmenden von zentraler Bedeutung sind. Dort, wo Verfahren effizienter gestaltet, und Rechte gestärkt werden, begrüsst die SP Aargau die Revision. Doch wo Kündigungsschutz, Lohnfortzahlung oder Rechtssicherheit untergraben werden, sei eine Nachbesserung erforderlich. Ein zukunftsfähiges Personalrecht ermögliche Fortschritte, ohne aber arbeitsrechtliche Standards zu schwächen.
Die SP Aargau setzt sich für ein Personalrecht ein, das die Angestellten des Kantons schützt, ihnen Sicherheit gibt und den Kanton als attraktiven Arbeitgeber positioniert.

Zentrale Positionen der SP Aargau
• Befristete Anstellungen: Die SP lehnt eine Verlängerung der maximalen Befristungsdauer ab. Denn Befristungen schaffen für die Angestellten meist Unsicherheit und schwächen den Grundsatz der unbefristeten Anstellung.
• Stundenlohn-Anstellungen: Eine gesetzliche Verankerung ist nur akzeptabel, wenn klare Schutzbestimmungen bestehen – etwa planbare Einsätze und die Möglichkeit, bei regelmässiger Tätigkeit in Monatslohn überzugehen. Zudem fordert die SP Aargau Transparenz über die Geschlechterverteilung bei Stundenlohn-Anstellungen.
• Weiterbeschäftigung nach Pensionierung: Eine gesetzliche Grundlage ist sinnvoll, darf aber nicht zu Druck auf ältere Angestellte führen oder die Rekrutierung jüngerer Fachkräfte blockieren.
• Bewährungsfrist: Die SP lehnt die Möglichkeit auf Verzicht der Bewährungsfrist strikt ab, da sie die Arbeitsplatzsicherheit schmälert. Denn die Bewährungsfrist ist ein zentrales Instrument des Rechtsschutzes. Der Abbruch einer Bewährungsfrist kann in Ausnahmefällen sinnvoll sein, muss aber mit grosser Sorgfalt angewendet werden.
• Kündigungsfristen bei befristeten Anstellungen: Die Einführung gleicher Kündigungsfristen bei befristeten Anstellungsverhältnissen wie bei unbefristeten, würde den Grundsatz der unbefristeten Anstellung weiter schwächen und die Unsicherheit für die unbefristet angestellten Arbeitnehmenden weiter erhöhen.
• Abfindungen: Die SP befürchtet, dass Abfindungen meist nur höheren Kadern zugutekommen. Sollte eine Regelung eingeführt werden, muss sie sich am privatrechtlichen Kündigungsschutz orientieren und auf 6 Monate begrenzt sein.
• Einseitige Anpassungen des Arbeitsverhältnisses: Die SP begrüsst die Schaffung klarer Regeln, fordert jedoch strenge Kriterien für die Zumutbarkeit der einseitigen Änderungen von Seiten Kanton als Arbeitgeber.
• Nebenbeschäftigungen und öffentliche Ämter: Die SP lehnt eine Verschärfung ab, die das Engagement im Milizsystem erschwert, indem keine Arbeitszeit mehr an die Ausübung eines öffentlichen Amtes angerechnet werden kann. Sie befürwortet hingegen die Ausweitung der Bewilligungspflicht auf die Ausübung öffentlicher Ämter.
• Vorsorgliche Massnahmen: Grundsätzlich ist die Möglichkeit vorsorglicher Massnahmen sinnvoll, davon ausgenommen ist aber die sofortige Lohnkürzung, da diese keine direkte Schadensminderung zur Folge hat.
• Meldung von Missständen: Die SP unterstützt eine gesetzliche Regelung diesbezüglich, regt aber die Prüfung einer unabhängigen externen Meldestelle an.
• Schlichtungsverfahren: Die SP begrüsst die paritätische Besetzung und die Ausweitung auf Gemeinden und öffentlich-rechtliche Körperschaften.
• Flexibilität bei Taggeldversicherung und Case Management: Flexibilität bei der Wahl zwischen Versicherung und Eigenfinanzierung bei der Taggeldversicherung sowie zwischen internen oder externen Beratungsleistungen im Case Management sind aus Sicht der SP sinnvoll, solange die Leistungen für die Arbeitnehmenden gesichert und qualitativ hochstehend sind.
• Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit: Die Festlegung auf 90 % des Bruttolohns ab dem siebten Monat einer Arbeitsunfähigkeit ist aus Sicht der SP angemessen. Ein Automatismus bei der Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach Erschöpfung der Lohnfortzahlung wird jedoch klar abgelehnt – es braucht Einzelfallprüfungen. Eine Verkürzung der Lohnfortzahlung für befristete oder ältere Angestellte ist abzulehnen.
• Regelung Datenschutz und Profiling: Das Speisen von Personendaten an künstlich-intelligente Module für Profilingzwecke ist höchstproblematisch. Der Kanton übergibt damit die Beurteilung und Auswahl an Informationen an eine Instanz, die ausserhalb des menschlichen Ermessens und kantonalen Wirkungsfelds liegt. Bevor solche Schritte getätigt werden, braucht es klare Richtlinien für die verwendete KI sowie einen transparenten Einblick in ihre Programmierung, um Biases zu verhindern.

Fazit
Die SP Aargau fordert ein Personalgesetz, das die Rechte der Arbeitnehmenden stärkt und nicht schwächt. Arbeitsplatzsicherheit, Gleichbehandlung und faire Bedingungen müssen im Zentrum stehen. Der Kanton Aargau soll ein verlässlicher und attraktiver Arbeitgeber bleiben.