Ein Produkt der  
Die grösste Wochenzeitung im Fricktal
fricktal info
Verlag: 
Mobus AG, 4332 Stein
  Inserate: 
Texte:
inserat@fricktal.info
redaktion@fricktal.info
Fricktalwetter
Mäßig bewölkt
10.3 °C Luftfeuchtigkeit: 59%

Mittwoch
4.6 °C | 17.1 °C

Donnerstag
3.6 °C | 19.2 °C

Stoffaustritt aus einem Produktionsgebäude in Pratteln – die Staatsanwaltschaft stellt die Untersuchung ein

(pd) Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft stellt ihre Strafuntersuchung gegen unbekannte Täterschaft im Fall des Austritts von Acetylchlorid aus einem Produktionsgebäude der Chemiefirma CABB AG an der Düngerstrasse in Pratteln (Schweizerhalle) im April 2024 ein.

Der für den Stoffaustritt verantwortliche Balgkompensator wurde bei der Havarie so stark beschädigt, dass nicht mehr nachvollzogen werden kann, was die Ursache für die Leckage war.

Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hat die Strafuntersuchung gegen eine unbekannte Täterschaft wegen Widerhandlung gegen das Chemikaliengesetz eingestellt. Untersucht wurde, ob menschliches Versagen oder aber ein technischer Defekt zum Chemieereignis am 26. April 2024 geführt hatte. Dabei kam es in einem Produktionsgebäude der Chemiefirma CABB AG an der Düngerstrasse in Pratteln zur einer Leckage an einer Rohrleitung, bei der in der Folge Acetylchlorid austrat und sich eine Nebelwolke bildete (s. auch die Medienmitteilung der Polizei Basel-Landschaft vom 27. April 2024). Als Grund für die Leckage und den Stoffaustritt konnte ein Defekt an einem Balgkompensator (Faltenbalg) eruiert werden.

Während der Havarie wurde der defekte Balgkompensator durch die austretenden Chemikalien derart stark durch Korrosion beschädigt, dass die eingesetzten Fachgutachter trotz umfassender Untersuchungen nicht mehr eindeutig nachvollziehen konnten, was die Ursache für den Defekt am Balgkompensator und die dadurch entstandene Leckage war.

Da vor diesem Hintergrund kein strafrechtlich relevantes Verschulden nachgewiesen werden konnte, hat die Staatsanwaltschaft in Anwendung von Art. 319 Abs. 1 lit. b StPO die Einstellung des Strafverfahrens verfügt. Die Einstellungsverfügung ist rechtskräftig.