(pd) Es gehört zur schweizerischen Rechtskultur und ihrem Demokratieverständnis, den Volkswillen möglichst genau abzubilden. Das aktuelle Wahlsystem weist mehrfach monierte Mängel auf, ist unnötig kompliziert und hinkt anderen Kantonen hinterher. Ein überparteiliches Komitee aus den Parteien Die Mitte, EVP, Grüne, Grünliberale und SP engagiert sich für ein Ja zur Wahlrechtsreform.
Am 9. Februar 2025 stimmt das Baselbiet über das revidierte Wahlgesetz ab. Die fundiert abgestützte und unter Beizug von Experten breit evaluierte Gesetzesrevision gestaltet künftige Wahlen transparenter, fairer und demokratischer. Vor über fünf Jahren leitete der Landrat nach mehrfach offenkundigen Wahlsystem-Mängeln beinahe einstimmig Abklärungen für ein gerechteres und verständlicheres Wahlsystem ein. Das nun überarbeitete Wahlgesetz ermöglicht eine fairere proportionale Abbildung der Parteistärken im Landrat. Die bisherigen vier Wahlregionen werden aufgehoben, die Proporzanteile direkt über den ganzen Kanton berechnet. Dies bildet den Wählerwillen gerechter ab und minimiert die Sitzverschiebungen innerhalb der Wahlregionen enorm. Gleichzeitig wird an den bestehenden zwölf Wahlkreisen als Garanten einer starken lokalen Verankerung der Landrätinnen und Landräte festgehalten.
Künftig erhält jeder Wahlkreis vorab mindestens ein Mandat garantiert, die verbleibenden werden nach dem Nationalratsproporz auf die Wahlkreise verteilt. Die Wahlkreise werden damit besser nach Bevölkerungsproporz vertreten. Neu wird ein Quorum eingeführt. Eine Partei bzw. Listengruppe muss entweder in einem Wahlkreis mindestens fünf Prozent oder gesamtkantonal drei Prozent aller Parteistimmen erreichen.