(pd) Volk und Stände haben im November 2021 die Volksinitiative «Für eine starke Pflege» angenommen. Zur Umsetzung hat das Parlament ein neues Bundesgesetz erlassen. Dieses bezweckt, dass genügend Pflegepersonal zur Verfügung steht.
Gemäss Bundesratsentscheid vom 25. Januar 2022 wird die Pflegeinitiative in zwei Etappen umgesetzt: Die erste Etappe beinhaltet eine Ausbildungsoffensive und die Möglichkeit der direkten Abrechnung durch Pflegefachpersonen. Die weiteren Forderungen der Initiative (verbesserte Arbeitsbedingungen, berufliche Entwicklung, angemessene Löhne) werden Bund und Kantone in der zweiten Etappe angehen. Die Umsetzung der Pflegeinitiative ist im Kanton Aargau dank der rechtzeitigen Aufnahme der Vorarbeiten sowie der unabhängig von der Initiative bestehenden Massnahmen zur Fachkräftesicherung bereits vorangeschritten.
Das neue Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege soll die Ausbildung von Pflegefachpersonal mit finanziellen Anreizen fördern. Bund und Kantone beteiligen sich daran je zur Hälfte. Die Ausbildungsoffensive besteht im Wesentlichen aus den folgenden drei Massnahmen:
- Spitäler, stationäre Pflegeeinrichtungen und Spitex-Organisationen, die sich an der praktischen Ausbildung von Pflegefachkräften beteiligen, erhalten vom Kanton zusätzliche finanzielle Unterstützung.
- Angehende Pflegefachpersonen, die eine Pflegeausbildung an einer höheren Fachschule oder an einer Fachhochschule absolvieren, erhalten Beiträge zur Sicherung ihres Lebensunterhalts.
- Höhere Fachschulen erhalten Beiträge, um die Zahl der Ausbildungsplätze zu erhöhen.
Projekt für Ausbildungsoffensive unter Einbezug der Berufs- und Ausbildungsorganisationen
Im Sommer 2022 hat das Departement Gesundheit und Soziales zusammen mit dem Departement Bildung, Kultur und Sport ein Projekt zur Umsetzung der Ausbildungsoffensive initiiert. Vertreter des Schweizerischen Berufsverbands der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK) Aargau/Solothurn, des Verbands der aargauischen Spitäler, Kliniken, Pflege- und Spitex-Organisationen (vaka), des Verbands der privaten Spitex-Organisationen (ASPS), der Organisation der Arbeitswelt Gesundheit und Soziales (OdA GS Aargau AG) sowie der Höheren Fachschule Gesundheit und Soziales (HFGS Aarau) und weitere Kreise sind eingeladen, im Projekt mitzuwirken und ihre Anliegen aus der Ausbildungsund Berufspraxis einzubringen.
Bestehende kantonale Massnahmen zur Stärkung der Pflege
Der Kanton Aargau setzt schon seit Jahren Massnahmen zur Fachkräftesicherung erfolgreich um:
- Seit 2012 besteht eine gesetzliche Ausbildungsverpflichtung in nichtuniversitären Gesundheitsberufen für Spitäler, stationäre Pflegeeinrichtungen und Spitex-Organisationen.
- Seit 2021 fördert der Kanton Aargau mit dem gleichnamigen Aktionsprogramm den «Wiedereinstieg in den Pflegeberuf» mit Beiträgen an die Kurskosten.
- Seit 2023 richtet der Kanton Aargau Beträge in der Höhe von 15 000 Franken pro Abschluss an die Ausbildungsspitäler von Anästhesie-, Intensiv- und Notfallpflege-Studiengängen (AIN-Studiengänge) aus.
- Die vom Kanton Aargau in Auftrag gegebene Studie zu Entwicklung und Bedarf an Pflege- und Betreuungspersonal hat das Schweizerische Gesundheitsobservatorium (Obsan) 2022 fertiggestellt. Dieser Bericht bietet eine datenbasierte Grundlage zur Steuerung der kantonalen Ausbildungstätigkeit.
- Die Gesundheitspolitische Gesamtplanung (GGpl 2030; Anhörungsvorlage) umfasst Strategien und Massnahmen zur Fachkräftesicherung im Gesundheitswesen. Die bereits bestehenden Massnahmen bieten eine gute Grundlage für die Umsetzung der Pflegeinitiative im Kanton Aargau.
Neue rechtliche Grundlagen und Finanzbeschluss erforderlich
Das neue Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege wird voraussichtlich Mitte 2024 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt und befristet auf acht Jahre können die Kantone Bundesbeiträge beantragen. Damit die Kantone von den Bundesbeiträgen profitieren können, sind vorgängig die entsprechenden rechtlichen Grundlagen durch den Regierungsrat auf Stufe Kanton zu schaffen. Zudem wird der Grosse Rat voraussichtlich aufgrund des zu berechnenden finanziellen Mehrbedarfs einen Finanzbeschluss fällen müssen. Entsprechende Vorlagen werden derzeit im kantonalen Projekt erarbeitet. In Bezug auf die Möglichkeit, dass Pflegefachpersonen bestimmte Leistungen direkt zulasten der Sozialversicherungen abrechnen, sind weiter zuerst Anpassungen des Bundesrechts (Bundesgesetz über die Krankenversicherung [KVG]) notwendig. Die Anpassungen von Bundesrecht sowie kantonalem Recht und der Finanzbeschluss müssen dabei den gesetzlich vorgeschriebenen parlamentarischen Prozess durchlaufen und unterliegen dem Referendum.