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Mobus AG, 4332 Stein
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Warum Werbehinweise etwas kosten

 

Traditionell sind Zeitungen in erster Linie Nachberichterstatter. Das heisst, dass sie über vergangene Geschehnisse eine Geschichte verfassen und ihren Lesern zur Verfügung stellen. Bei allen Berichten, die VOR einem Anlass veröffentlicht werden sollen oder wenn es um Angebote zum Verkauf oder zur Vermietung geht, handelt es sich um Werbung, denn sie dienen in erster Linie der Bekanntmachung dieses Anlasses oder Angebots, um möglichst viele (zahlende) Gäste oder Käufer/Mieter ansprechen zu können. Grundsätzlich gilt, dass Werbung von ihrem Wesen her kostenpflichtig ist und die Herstellung der Zeitung zumindest mitfinanziert. Dabei gibt es zwei sehr unterschiedliche Methoden, wie sich Zeitungen finanzieren:

 

Im einen Fall zahlen vor allem die Leser für den Erhalt der Informationen. Hier spricht man von einer «Abonnierten Zeitung». Es erhalten dann nur diejenigen Leser regelmässig ein Exemplar, die ein Abonnement bezahlt haben. Im schwindenden Abonnentenmarkt erreicht man dadurch jedoch nur noch einen kleinen Teil der Bevölkerung. Im Fricktal werden drei solcher Zeitungen mit je etwa 6000 – 7000 Abonnenten verschickt. Das entspricht etwa 15% des Potenzials. Diese Zeitungen veröffentlichen zum Teil Werbehinweise kostenlos, damit sie ihren zahlenden Lesern etwas bieten können, was jedoch der Willkür der Redaktion unterliegt.

 

Im anderen Fall sind es ausschliesslich die Anbieter eines Angebots resp. Organisatoren von Veranstaltungen, die über ihre Einnahmen am Anlass/Angebot für die Herstellkosten der Zeitung aufkommen. Die Zeitung kann so in der Regel kosten- und lückenlos an alle Haushalte verteilt werden. Das sind rund 44'500 Haushalte im Fricktal. Üblicherweise sind es Vereine, (kirchliche und/oder gemeinnützige) Institutionen, Gemeinden und Kulturkommissionen sowie Firmen, die ein solches Veröffentlichungsbedürfnis haben.

 

fricktal.info (ehem. Bezirksanzeiger) hat vor über 70 Jahren den zweiten Weg gewählt, weil sie für möglichst alle Bewohnerinnen und Bewohner des Fricktals Informationen bereitstellen will.

 

Ist eine Zeitung zusätzlich ein amtliches Publikationsorgan (fricktal.info hat bei 22 Gemeinden diesen Status), entrichten diese einen kleinen Abonnementsbetrag für jeden Haushalt der Gemeinde. Dieser hat jedoch nur symbolischen Charakter und kann die Kosten, im Fall der fricktal.info, nur zu etwa 8% mittragen.

 

So erklärt sich, dass bei fricktal.info Werbehinweise immer kostenpflichtig sind (*). Das wird auch dadurch begründet, dass Veranstaltungs- und Angebotsdrucksachen (z.B. Flyer, Plakate, Broschüren u. dgl.) ebenfalls nicht kostenlos erhältlich sind. Egal, ob diese bei einem Profi hergestellt werden oder ob man sie auf dem heimischen Drucker erstellt.

 

Gerade Veranstalter aus gemeinnützigen Kreisen haben oftmals kein Verständnis dafür, dass Ihre Werbehinweise etwas kosten sollen, zumal sie selber viel freiwillige Fronarbeit leisten. Dabei muss man jedoch berücksichtigen, dass die Herstellung der Zeitung ja nicht das Hobby von ein paar verwegenen Idealisten ist, sondern die Lebensgrundlage von mehreren Angestellten des Verlagshauses. Hinzu kommt, dass das Papier und der Druck zur Herstellung der Zeitung und die Verteilung durch die Post rund 2/3 der Herstellkosten ausmachen. Diese externen Kosten müssen, neben den Löhnen, in erster Linie gedeckt werden.

 

Wir hoffen, dass es uns gelungen ist, transparent aufzuzeigen, weshalb wir Werbehinweise nicht einfach kostenlos veröffentlichen können. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Ihre fricktal.info
Verlagsleitung

 

* Eine Ausnahme davon erfährt eine Veranstaltung, die ihre Einnahmen zu 100% für ein konkretes humanitäres oder gemeinnütziges Projekt verwendet, welches der Auslöser resp. Grund für die Veranstaltung darstellt. Ebenso werden Hinweise auf Kinderveranstaltungen (z.B. Kinderfasnacht, Märchenstunden u. dgl.) kostenlos veröffentlicht.

 

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Der regionale Kleinanzeigenmarkt für deine privaten Bedürfnisse: Bist Du auf der Suche nach einer Rarität, hast du Guterhaltenes anzubieten, möchtest du deine Occasione "verscherbeln" oder suchst du eine Bekanntschaft, dann versuche es mit einer Kleinanzeige auf Fridolins Piazza.

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Wenn du den hiereingefügten Button  Fridolin Piazza Button   klickst , gelangst du auf eine Startseite, ab der du in wenigen einfachen Schritten deine Kleinanzeige selber für fricktal.info print erstellen kannst. Wähle dazu den letzten Produktpunkt 'Kleinanzeigen'.

Texte dein Inserat selber. Solange du im letzten Arbeitsschritt keine Zahlung auslösen, darfst du anonym und ohne Verpflichtungen tüfteln, bis dir die Anzeige gefällt.

Banken / MWST

 

Banken:
 
Name der Bank: Basellandschaftliche Kantonalbank, 4410 Liestal
Clearingnummer: 769
Kontoinhaber: Mobus AG, Brotkorbstrasse 3, 4332 Stein
IBAN: CH85 0076 9435 8538 6200 1
BIC/SWIFT: BLKBCH22XXX
 
Name der Bank: Aargauische Kantonalbank, 4000 Aarau
Clearingnummer: 761
Kontoinhaber: Mobus AG, Brotkorbstrasse 3, 4332 Stein
IBAN: CH98 0076 1016 1123 4710 9
BIC/SWIFT: KBAGCH22XXXX
   
   
PostFinance:  
   
Name der Bank: PostFinance AG, 3030 Bern
Kontoinhaber: Mobus AG, Brotkorbstrasse 3, 4332 Stein
Konto: 50-5119-2
IBAN: CH57 0900 0000 5000 5119 2
   
   
Mehrwertsteuer:
 
UID:  CHE-107.107.444 MWST
Referenznummer: 108 191
 
 
Handelsregister:
 
Referenznummer: CH-400.3.003.373-8

Vereinsverzeichnis (in Vorbereitung)

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Abobestimmungen

1. Bezahlte Einzelabonnemente

Die fricktal.info können in gedruckter und/oder digitaler Form abonniert werden: Die Abonnemente sind für die gedruckte Zeitung und für ePaper erhältlich.

2. Zustellung

Die Zeitung wird Ihnen in der Regel am Mittwoch per Post auf der ordentlichen Zustelltour ins Haus gebracht. Eine Frühzustellung ist nicht möglich.

3. Unterbrechung oder Umleitung der Zustellung

Eine Unterbrechung oder Umleitung der Zustellung ist aus technischen Gründen nicht möglich.

4. Adressänderungen

Eine Adressänderung ist per Brief, E-.Mail oder telefonisch möglich. Diese muss spätestens zehn Tage vor der Umstellung dem Verlag gemeldet werden.

5. Zustellreklamation

Eine Zustellreklamation können direkt dem Verlag gemeldet werden

6. Bezahlung des Abonnements

Zahlung auf Rechnung. Eine Bezahlung mit Kreditkarte ist aus organisatorischen Gründen im Moment nicht möglich.

7. Abonnementskündigung

Das Abonnement ist jederzeit auf das in Rechnung gestellte, respektive bezahlte Laufzeitende kündbar. Die Kündigung kann schriftlich per Brief und E-Mail sowie telefonisch (062 866 60 00) erfolgen. Eine vorzeitige Auflösung mit Rückzahlung des Guthabens ist nicht möglich. Bei einem gekündigten Abonnement kann die Zustellung der Zeitung an eine andere Person bis zum Ablauf des Abonnements veranlasst werden.

8. Empfänger von Gemeindeabonenten (amtliche Publikationen)

Aus rechtlichen Gründen (Kantonal und Komunal) besteht in diesen Gemeinden eine Zustellpflicht an jeden Haushalt. Es ist daher nicht möglich, die Zustellung an die Endempfänger einzustellen.

Insertionsbestimmungen (AGB)

1. Anwendbarkeit

Die Inseratenaufträge basieren auf dem von der Mobus AG herausgegebenen jeweils gültigen Tarif. Die Insertionsbestimmungen sind für sämtliche Inseratdispositionen in allen Objekten, für die der Verlag die Inseratenverwaltung übernimmt, verbindlich.

2. Datums- und Platzierungsvorschriften, Inhalte

a

Verschiebung von Inseraten ohne Rückfrage beim Auftraggeber müssen wir uns aus technischen Gründen vorbehalten. Das Nichterscheinen eines Inserates sowie Platzierung an einer anderen Stelle oder in einer anderen Ausgabe berechtigen nicht zur Geltendmachung irgendwelcher Schadenersatzansprüche. Bei Rubrikinseraten behält sich der Verlag das Schieberecht grundsätzlich um die nächsterreichbare Rubrikveröffentlichung vor.

b

Bei Platzierungsvorschriften ist vom Inserenten ein Platzierungszuschlag zu entrichten. Falls das Inserat nicht am gewünschten Platz erscheint, wird der Zuschlag hinfällig, es besteht jedoch kein Grund zu Reduktion des Inseratpreises.

c

Für den Inhalt von Inseraten ist der Auftraggeber verantwortlich. Wird der Verlag von Dritten haftbar gemacht, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Verlag von irgendwelchen Ansprüchen freizustellen. Verursacht eine Anzeige die Veröffentlichung einer Gegendarstellung gemäss Art. 28 g ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, so hat der Auftraggeber dieses wie ein Inserat gemäss gültigem Tarif zu bezahlen. Der Verlag behält sich das Recht vor, die Veröffentlichung von Inseraten abzulehnen oder laufende Inseratenaufträge zu sistieren. Veröffentlichungen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden durch den Verlag mit der Überschrift «Anzeige» deutlich gekennzeichnet.

d

Konkurrenzausschluss ist nicht möglich.

3. Fehler

a

Für Fehler aus Datenübermittlung in elektronischer Form übernimmt der Verlag nur dann eine Haftung, wenn der Inseratbestellung ein Ausdruck des Inserates beiliegt.

b

Druckfehler, die weder den Sinn noch die Werbewirkung des Inserates wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zu einem Preisnachlass. Auch bei Abweichungen von typo-grafischen Vorschriften kann kein Ersatz geleistet werden. Ansprüche auf Ersatz oder Preisreduktion können nur dann geltend gemacht werden, wenn das Inserat wegen Verschuldens des Verlages seinen Zweck nicht erfüllt.

c

Farbschwankungen sind im Zeitungsdruck von Natur aus gegeben. Um diese zu minimieren, ist die Druckdatenanlieferung im Farbprofil «ISONewspaper26v4» von Vorteil. Bei RGB- oder CMYK-Daten, mit abweichendem Farbprofil, erfolgt durch unser System automatisch eine Umwandlung und kann Farbveränderungen mit sich bringen.

d

Für fehlerhaftes Erscheinen, das den Sinn oder die Wirkung eines Inserates wesentlich beeinträchtigt, wird Ersatz in Form von Inseratraum bis zur Grösse des fehlerhaften Inserates geleistet. Weitergehende oder andere Ansprüche aller Art wegen unrichtiger Vertragserfüllung, insbesondere wegen Druckfehlern, Nichterscheinens oder nicht rechtzeitigem Erscheinen von Inseraten aus irgendwelchen Gründen, werden abgelehnt.

e

Der Verlag übernimmt keine Haftung für Folgen eventueller Fehler in Datenübermittlung in elektronischer Form (PDF, EPS usw.), die in den von uns gesetzten Inseraten für andere Zeitungen oder Zeitschriften herzustellen waren.

 

 

4. Abbestellungen

Die Abbestellung eines Inserates ist bis 3 Arbeitstage vor der Erscheinung möglich. Der Verlag behält sich jedoch das Recht vor, allfällige Gestaltungs- und Satzerstellungskosten in Rechnung zu stellen. Einsteckbeilagen können ohne Kostenfolge bis spätestens 14 Tage vor dem Einstecktermin abbestellt werden. Bei späteren Abbestellungen oder zu später Anlieferung am Druckort der Zeitung wird der Werbewert in Rechnung gestellt.

5. Verrechnung

a

Bei der Berechnung der Inserate wird nicht die minimale Begrenzung des Inserates gemessen, sondern ein Raum, welcher der Sujetgrösse bzw. Textmenge angepasst ist. Zur effektiven Abdruckhöhe werden 2 mm Abgrenzung gegenüber anderen Inseraten als Weissraum dazugerechnet.

b

Rabattvereinbarungen gelten für die Dauer eines Jahres und nur für einen einzigen Inserenten. Bei Über- oder Unterschreitung der Tarifskala erfolgt ein Rabattausgleich. Es können auch Bruttoabschlüsse getätigt werden, wobei die Rabattauszahlung je nach Abnahmevolumen per Ende Jahr erfolgt.

c

Die Inseratrechnung ist 30 Tage nach Erhalt ohne Skonto zu begleichen. Bei Betreibung, Nachlass oder Konkurs fällt jede Rabattvergütung und Vermittlerprovision dahin. Reklamationen können nur innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung angenommen werden.

d

Zahlungen in WIR sind nicht möglich.

e

Tarifänderungen bleiben vorbehalten und gelten auch für laufende Abschlüsse und Aufträge.

6. Chiffre-Inserate

Antworten auf Chiffre-Inserate werden nur weitergeleitet, wenn sie direkt auf den Inhalt des betreffenden Inserates Bezug nehmen. Eine Gewähr für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe wird nicht übernommen. Ansprüche auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz wegen Verlustes und Verzögerung in der Aushändigung sind ausgeschlossen. Einsendungen zu Empfehlungs- und Werbezwecken, anonyme Offerten und Massenofferten sind von der Weiterleitung ausgeschlossen. Zur Feststellung solcher Offerten behalten wir uns das stichproben-weise Öffnen der Briefe vor. Wir empfehlen dringend, keine Originalzeugnisse oder andere unersetzliche Papiere beizulegen. Für die Rücksendung von Dokumenten kann keine Verantwortung übernommen werden.

7. Allgemein

a

Veröffentlichung im Textteil kann bei Aufgabe von Inseraten nicht zur Bedingung gemacht werden.

b

Diese Insertionsbestimmungen finden auch sinngemäss Anwendung für Einsteckbeilagen (Ausnahme: Eine Abbestellung ohne Kostenfolge ist nur bis spätestens 10 Arbeitstage vor Erscheinung möglich).

8. Zusätzliche Leistungen

Dienstleistungen, wie Erstellung von Druckunterlagen, Anzeigengestaltung, Textvorlagen, Übersetzungen, Medienberechnungen usw., welche über das übliche Mass (z.B. einfache Streupläne, Kostenberechnungen usw.) hinausgehen, werden zu den branchenüblichen Tarifen verrechnet. Wenn ein Inseratenkunde während der Auftragsabwicklung zusätzliche Dienstleistung in Anspruch nimmt oder spezielle Wünsche anbringt (z.B. Abbestellungen, nachträgliche Korrekturen, Datenänderungen, Express-Porti, Telefonate, Weiterleitungen usw.), werden ihm die daraus entstehenden Kosten belastet.

9. Internetzuschlag

Bei jeder Inseratbestellung wird automatisch ein Internetzuschlag erfasst. Mit diesem Zuschlag erscheint das Inserat, zusätzlich zur Print-Ausgabe, für eine Woche im «Karussell» der Online-Ausgabe von fricktal.info. Davon ausgenommen sind Todesanzeigen und Danksagungen.

 

10. Gerichtsstandbestimmung

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Rheinfelden.

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Geschätzter Inseratkunde


Unsere Möglichkeit ein Inserat online zu buchen musste leider wieder eingestellt werden. Wir arbeiten an einer Lösung um dies wieder anbieten zu können, doch die Entwicklung eines für beide Seiten angenehmen Tools benötigt Zeit. Gerne stehen Ihnen in der Zwischenzeit unsere Berater zur Verfügung:

Carmen bea 2018Carmen Wüthrich

Kundenberaterin
T 062 866 60 07
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Ihre Ansprechpartnerin rund um die Zeitung


Carmen Wüthrich ist seit über 20 Jahren in der Verlagsbranche tätig und verfügt über ein Fachwissen sondergleichen. Dieses setzt sie gezielt ein, um das Maximum aus Ihren Kampagnen zu holen. Es gibt wohl keine Branche, die sie nicht schon kennt.

Carmen bea 2018Markus Cueni

Kundenberater
T 062 866 60 06
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Ihr Ansprechpartner rund um Ihre Werbung im fricktal.info

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Hier können Sie mit uns in Kontakt treten. Wir freuen uns über jede Anregung oder Kritik und unternehmen alles, um die Seiten zu optimieren.

Sollten Sie sich sogar für eine Werbemöglichkeit in unserer onlineZeitung oder in fricktal.info print interessieren, dann warten Sie ncht, sondern schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an.

Verlagsleitung und Verkauf

 

Impressum / AGB

 

fricktal.info online   13. Jahrgang
(online seit 8. Januar 2009)
     
Verlag:   Mobus AG
Brotkorbstrasse 3
4332 Stein
    Fon  062 866 60 00
    www.mobus.ch
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
     
    Leitung: Ciril Moser
     
Bannerverkauf:   Ruedi Moser
Carmen Wüthrich
    Fon  062 866 60 00
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    Back-Office:
Roland Dietrich
     
Redaktion:  

Leitung: Jörg Wägli (jw)
Sonja Fasler (sfa)
Andrea Worthmann (aw)

    Fon  062 866 60 00
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
     
   

Freie Mitarbeiter:
Peter Schütz (sch)
Lilia Staiger (lst)

     
Druckvorstufe:   Leitung: Ciril Moser
Jacqueline Venzin
     
fricktal.info print:  

fricktal.info print ist die gedruckte Ausgabe zu
fricktal.info online und wird im gesamten Fricktal und
dem angrenzenden Baselbiet in 100% der Haushalte
verteilt.

fricktal.info print, 10. Jahrgang
Bezirksanzeiger, 77. Jahrgang
Fricktaler Wochenblatt, 66. Jahrgang



Die Titel 'Bezirksanzeiger' und 'fricktaler Wochenblatt' sind integrierter Bestandteil von fricktal.info und der amtliche Anzeiger für die Gemeinden:


Arisdorf, Augst, Buus, Giebenach, Hellikon, Hersberg,
Kaiseraugst, Magden, Maisprach, Mumpf, Münchwilen, Nusshof, Obermumpf, Olsberg, Rheinfelden, Schupfart, Sisseln, Stein, Wallbach, Wegenstetten, Wintersingen, Zeiningen, Zuzgen



fricktal.info erreicht zusätzlich die Gemeinden:

Böztal, Densbüren, Eiken, Frick, Gansingen,
Gipf-Oberfrick, Herznach, Kaisten, Laufenburg, Mettauertal, Möhlin, Oberhof, Oeschgen, Schwaderloch, Ueken, Wittnau,
Wölflinswil und Zeihen

 

Die fricktal.info ist Mitglied des VSRM

     
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Dieses Impressum wurde am 03.08.2018 mit dem Impressum-Generator http://www.bag.ch/impressum-generator der Firma Brunner Medien AG in Kriens erstellt. Die Brunner Medien AG in Kriens übernimmt keine Haftung.

Unser Tarif

Unsere Tarife
für fricktal.info print und fricktal.info online sind attraktiv und günstig. Sie erreichen mit Ihrem Inserat in der Printausgabe 100% der rund 44 220 Haushalte im Fricktal und dem angrenzenden Baselbiet. 

Internetzuschlag Fr. 25.- (pro Erscheinung; Laufzeit eine Woche). Dieser wird automatisch erfasst. Siehe Details in den Insertionsbestimmungen §9.
 

 

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