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Kommentar zu «Steuerrechtsrevision für den Mittelstand» von Dr. Papadopulos (Leserbrief)

Von Robert Gächter, Magden

Der Kanton Aargau befindet sich zweifellos in einer komfortablen finanziellen Lage – man kann sagen, er «schwimmt im Geld». Der Leserbrief von Dr. Papadopulos greift ein wichtiges Thema auf: Die Revision der Immobilienbewertung im Kanton Aargau und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Steuersituation der Bürger. Ab dem 1. Januar 2025 wird eine Neubewertung aller Immobilien im Kanton durchgeführt. Dies hat für viele Eigentümer zur Folge, dass ihre Vermögenssteuer – und insbesondere der immer noch bestehende Eigenmietwert – ansteigen werden. Dies hat weniger mit einer tatsächlichen Wertsteigerung der Immobilien zu tun, sondern vielmehr mit der Entwertung des Geldes und einer damit verbundenen Erhöhung der Progression innerhalb der Steuerbemessung.

Die Schätzungen gehen davon aus, dass diese Massnahme dem Kanton Aargau Mehreinnahmen in Höhe von 190 Millionen Franken pro Jahr bringen wird. Dies untermauert die Annahme, dass der Kanton weiterhin im Geld schwimmen wird. Doch bereits jetzt wird klar, dass die Regierung mit der geplanten Steuerrechtsrevision für 2025 versucht, eine gewisse Umverteilung vorzunehmen. Die angekündigten Steuererleichterungen für Familien, insbesondere höhere Kinderabzüge und Abzüge für die Kinderdrittbetreuung sowie für berufsorientierte Aus- und Weiterbildungen, sollen den Steuerzahler entlasten. Diese Massnahmen sollen den Kanton 200 Millionen Franken kosten.

In der Praxis bedeutet dies jedoch eine Umverteilung, bei der die ursprünglich durch die Immobilienbewertung erzielten Mehreinnahmen von 190 Millionen Franken ganzheitlich ausgeglichen werden. Diese Steuerreform scheint vor allem darauf abzuzielen, die Steuerentlastung auf die Familien und Kinderzulagen umzulenken. Die Immobilienbesitzer werden mit der neuen Bewertung des Eigenmietwerts und der höheren Progression die Hauptlast tragen. Der Effekt für Rentnerinnen und Rentner dürfte leer oder bestenfalls neutral ausfallen – sie profitieren kaum oder gar nicht von den Reformen.

Trotzdem bleibt festzuhalten, dass die geplante Steuerrechtsrevision 2025 eine gewisse Entlastung für viele Familien mit Kindern mit sich bringen könnte. Doch der grosse Wurf, der eine grundlegende und nachhaltige Entlastung für die breite Bevölkerung im Kanton Aargau bringen würde, ist diese Reform wohl nicht. Die Umverteilung aus der Belastung der Immobilienbesitzer wirft die Frage auf, ob eine echte, langfristige Steuerreform auf kantonaler Ebene nicht doch noch dringlicher wäre.

Insgesamt ist die geplante Revision also ein Schritt in die richtige Richtung, aber noch lange nicht der Durchbruch, den sich viele erhofft hatten. Es bleibt abzuwarten, ob die tatsächlichen Auswirkungen dieser Reformen den gewünschten Effekt auf die Lebensqualität der Aargauer Steuerzahler und auf eine nun ausgeglichene Rechnung des Kantons haben werden.