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Mogelpackung Waldgesetz (Leserbrief)

Von Heiner Keller, Oberzeihen

Was der Regierungsrat dem Grossen Rat als Teilrevision Waldgesetz unterbreitet, ist eine Mogelpackung. Die Medieninformation, die in der fricktal.info veröffentlicht wurde (30. November), geht gar nicht auf wesentliche Punkte der vorgesehenen Änderungen ein.

2018 hat das Volk die Initiative „Ja für euse Wald“ an der Urne mit 65% Nein deutlich abgelehnt. Die Forstbewirtschafter wollten, dass die Einwohnergemeinden ihre Forstkassen regelmässig mit Steuergeldern alimentieren sollten. Heute kommt der Regierungsrat mit dem Trick, dass Gemeinden sich an den Kosten für die Schutzwaldpflege beteiligen müssten. Schutzwälder, die gegen Lawinen, Steinschläge und Murgänge schützen sollen, werden von Forstleuten ausgeschieden. Die Pflege wird mit Beiträgen von Bund und Kanton bezahlt. Im Kanton Aargau gibt es damit keinerlei Probleme. Angesichts der absehbaren Defizite der Einwohnergemeinden und des negativen Volksentscheids von 2018 steht das Ansinnen quer in der finanzpolitischen Landschaft.

Die Regierungsräte sind verpflichtet, geltende Gesetze umzusetzen. Das eigene Waldgesetz verlangt vom Regierungsrat den Erlass von Waldentwicklungsplänen nach einer Mitwirkung durch die Bevölkerung. Ohne Wenn und Aber sollen diese als Grundlage für die Forstbetriebe (Betriebspläne), Schutzmassnahmen (z.B. unbewirtschaftete Waldareale als wirksame CO2-Senken und Lebensräume) und für die grundeigentümerverbindliche Ausscheidung von Nutzungszonen (z.B. Freizeitanlagen). Die Forstverantwortlichen haben den Vollzug seit 1997 erfolgreich verhindert. Der Regierungsrat hat die Sabotage des Waldgesetzes wissentlich toleriert. Heute behauptet er: „Das Instrument des Waldentwicklungsplanes wurde im Aargau mangels Bedarf nie umgesetzt und wird deshalb gestrichen.“ Tatsache ist: Die Entwicklung der Forstplanung, die Mitsprache der Waldeigentümer (z.B. Ortsbürger, Staatswaldbesitzer) und die Forstbetriebe haben sich seit 1997 drastisch verändert. Waldbesitzer haben immer weniger zu sagen. Die Anzahl der Forstbetriebe wird ständig verkleinert und die Kompetenzen der Betriebsleiter werden immer umfassender. In den entstehenden neuen Königreichen (Forstbetriebe als öffentlich rechtliche Anstalten) geht es nicht mehr um Wald, sondern nur noch um das ökonimische Gedeihen der Forstkassen. So soll z.B. auch die vereinfachte Ausscheidung von Zonen für intensive Freizeitnutzungen im neuen Gesetz verankert werden. Der moderne Sauglattismus bringt den Forstbetrieben/Waldeigentümern regelmässige Einnahmen. Glücklich wird, wer sich als grosser Waldbesitzer, dem niemand dreinreden kann, positionieren kann.

Im neuen Gesetz unerwähnt bleiben konkrete Vorgaben für die Forstwirtschaft, ein Verbot für die klima- und waldschädliche Produktion von Energieholz und eine Klärung der Aufgaben der Förster und Forstbetriebsleiter. Sie sind heute gleichzeitig Angestellte der Einwohnergemeinden mit Aufsichtspflichten, CEO‘s gewinnorientierter Forstbetriebe und Experten für Planungen und Naturschutz. Sie beaufsichtigen sich und ihren Erfolg selbst. Der unhaltbare Zustand war der Forstwirtschaft schon vor dem Waldgesetz von 1997 bekannt. Die Situation hat sich heute dramatisch verschlechtert, weil die lokalen Forstkommissionen aufgelöst wurden. Kaum jemand mehr versteht etwas von Forst und vom traditionellen Schweizer Waldbau. Dass die Gemeinderäte sowohl für die Ortsbürgergemeinden (Forstbetriebe) und die Einwohnergemeinden (Förster, Planung) zuständig sind, macht die Kompetenzen und Entscheide auch nicht transparenter.

Der Regierungsrat behauptet, mit dem Waldgesetz die Vorgaben aus der Bundesgesetzgebung zu erfüllen. Dabei lässt er weg, dass es seit dem 1. Januar in der Schweiz verboten ist, illegal geschlagenes Holz in den Verkehr zu bringen. Für die Kontrolle der Legalität des Holzes, das im Kanton Aargau geschlagen und verkauft wird, ist der Kanton zuständig. Ohne gültige Waldentwicklungspläne sind die Betriebspläne der Förster und damit die Holzschläge nach heutigem Gesetz nicht legal. Ich hoffe, der Grosse Rat beurteilt, korrigiert und klärt die bestehenden Ungereimtheiten in Forst und Verwaltung in der Revision des Waldgesetzes.