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Nach uns die Sintflut! (Leserbrief)

Von Urs Zuber (Rentner), Gipf-Oberfrick

Die vom Gewerkschaftsbund geforderte und von der SP ebenso effekthascherisch unterstützte 13. AHV-Rente ist wohl eher eigennützig – man sucht Anerkennung. Leidet der Mittelstand wirklich unter einem Kaufkraftverlust und wie lässt sich die Altersarmut verhindern? In der Schweiz beträgt heute der Wohnflächenverbrauch pro Person 46 m2, einer der höchsten in Europa. Die Anzahl der Personenwagen hat seit dem Jahr 2000 um 41 % (bei der Motorenstärke noch mehr) zugenommen. Das Gesundheitswesen ist wegen dem grossen Andrang oft am Anschlag. Und ganz bedenklich: in der Schweiz wirft eine Person im Jahr durchschnittlich über 70 kg Lebensmittel in den Abfall. Nicht erstaunlich, wenn bei diesem aufwendigen Konsumverhalten die Lebens- und Mietkosten sowie Krankenkassenprämien stetig steigen. Die Altersarmut besteht. Eine Erhöhung der AHV-Rente sollten nur diejenigen Personen erhalten, welche heute über ein viel zu tiefes Einkommen verfügen. Das Giesskannenprinzip ist nicht zielführend und viel zu teuer. Die wirkungsvollste Lösung ist eine Anpassung der bestehenden Ergänzungs- und Sozialhilfeleistungen an die heutigen Verhältnisse. Dies ist dringend notwendig und hier stehen das Parlament sowie die Städte und Gemeinden schon lange in der Pflicht. Der Bundesrat und das Parlament passen die AHV/IV-Renten in der Regel alle zwei Jahre an die Preis- und Lohnentwicklung an, seit 1982 um 17 Prozent und letztmals ab 1. Januar 2023 um 2,5 Prozent. Die 13. AHV-Rente von jährlich mindestens 4 Milliarden Franken wäre ein egoistischer und gieriger Griff in die solidarisch gefüllte AHV-Kasse. Vor allem, weil diese Rentenerhöhung die aktiven Generationen finanzieren müssen und die meisten der heutigen Rentnerinnen und Rentner mehr Rente beziehen, als sie selbst je einbezahlt haben. Also: Hände weg und Nein zur 13. AHV-Rente!