Von Dr. des. David Carone, Möhlin
In der Schweiz geniesst das Justizsystem – zu Recht – in der Bevölkerung grosses Vertrauen. Missstände und geradezu absurde Praktiken gibt es aber auch bei uns.
Nehmen wie zum Beispiel Dr. Prof. Michael Derrer, der als Bezirksrichter in Rheinfelden um seine Wiederwahl bangen muss, weil er parteilos ist. Massgebend für die Wahl von Richterinnen und Richtern müssten doch ihre Eignung für das Amt und vor allem ihre Kompetenzen sein. Zudem sollte seine Parteilosigkeit keinen Minuspunkt, sondern – im Gegenteil – einen Pluspunkt für seine Kandidatur darstellen.
Michael Derrer tritt als tatsächlich unabhängiger Kandidat an. Ich bin kein Jurist, aber mir scheint offensichtlich, dass er sehr wahrscheinlich der fachlich am besten qualifizierte Kandidat ist. Seine Wiederwahl würde ein Zeichen dafür setzen, dass Unabhängigkeit eben nicht bestraft, sondern geschätzt wird.
Von dieser Personalie abgesehen, scheint mir offensichtlich, dass politische Parteien eine beunruhigend grosse Rolle in der Justiz spielen. Diese Entwicklung wirft ernste Fragen auf und fordert eine öffentliche Diskussion.
Der Einfluss politischer Parteien auf die Justiz wurde von mehreren Organisationen kritisiert, etwa dem Europarat, der OECD und (nicht zuletzt) der Schweizerischen Richtervereinigung. Die Unabhängigkeit der Justiz ist eine tragende Säule unserer Demokratie. Wenn Parteien zu viel Einfluss auf die Richterwahl nehmen, besteht die Gefahr, dass die Justiz als verlängerter Arm der Politik wahrgenommen wird.
Um dem entgegenzuwirken, sollten wir Reformen in Erwägung ziehen, die parteilose Kandidaten stärker unterstützen. In Ländern wie Holland, Kanada oder Grossbritannien prüfen unabhängige Kommissionen die Kandidaten auf ihre Eignung und Integrität und minimieren den Einfluss der Parteien. Auch in der Schweiz ist eine breite öffentliche Debatte über die Rolle der Parteien im Justizsystem notwendig, um Lösungen zu entwickeln.
Es ist an der Zeit, dass wir breite öffentliche Diskussion darüber führen, wie wir die Unabhängigkeit unserer Justiz bewahren wollen – im Sinne einer gerechten und unparteiischen Rechtsprechung, die das Vertrauen der Bevölkerung auch wirklich verdient.