Von Marcel Weiss-Kapeller, Eiken
Beim im Juni durchgeführten Mitwirkungs- und Einwendungsverfahren zum kantonalen Nutzungsplan (kNP) ESP Sisslerfeld mussten das Bürgerkomitee von Eiken und ich in unverständlicher Deutlichkeit erfahren, wie man bei der Wahrung der basisdemokratischen Rechte und Interessen zum Wohl der Gemeinschaft ausgetrickst werden kann. Zur Besänftigung der Gemüter einer aufgebrachten Dorfbevölkerung wurde von Seiten des Kantons bei jeder Gelegenheit beteuert, die Anliegen des Komitees und die Mitwirkungseingaben würden ernst genommen. Es bestätigt sich, dass wir es mit einem «Fait accompli» zu tun haben. Die aus der Testplanung hervor gegangene Südspange Sisslerfeld wird als der grosse Wurf dargestellt, den es um jeden Preis durchzusetzen gilt. Frei nach dem Motto: Koste es, was es wolle! Diejenigen, welche das technisch und finanziell höchst fragwürdige Strassenbauprojekt im Wesentlichen stemmen müssen, bleiben aussen vor. Weil dem geschickt die Fäden ziehenden Kantonalplaner schon bald klar war, dass das Projekt Südspange beim Eiker Souverän aufgrund des hohen Kostenrisikos keine Chance haben dürfte, wurde für die notwendige Landsicherung der Weg eines kNP beschritten. Eine mehr als unglückliche Rolle gab der Gemeinderat Eiken ab. In seiner offensichtlichen Überforderung nicht rechtzeitig fachliche Beratung in Anspruch genommen zu haben, könnte die Gemeinde sehr teuer zu stehen kommen. Obwohl die grossrätliche Zustimmung zum kNP noch aussteht, die Rechtsgrundlage für die Landsicherung damit nicht gegeben ist, werden das Bauprojekt für die Südspange und die weiteren Ausführungsplanungen durch Gemeinderat und Kanton unbeirrt vorangetrieben! Ein veritabler Skandal, denn Bachem braucht die Südspange nicht und könnte ebenso gut via den bestehenden Knoten Nord (DSM/Ziegler) erschlossen werden. Weder das Bürgerkomitee noch ich wollen die Ansiedlung von Bachem verhindern. Die Argumente für die Erschliessung Nord sind für Eiken, die kantonalen und kommunalen Steuerzahler essenziell. Die Hoffnung stirbt zuletzt, der Grosse Rat bzw. seine geschäftsvorbereitende Kommission werde einen Marschhalt und eine unvoreingenommene Neubeurteilung der Sachlage anordnen.