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Ratgeber Recht 31 – 2026

lic. iur. Roman M. Hänggi, Rechtsanwalt
Advokatur & Rechtsberatung TRIAS AG
Salinenstrasse 25, 4133 Pratteln, Tel. 061 823 03 03
Bahnhofstrasse 92, 5000 Aarau, Tel. 062 393 03 03
www.advokatur-trias.ch

Wenn das «Schnäppchen» zur Straftat wird
Wer kennt es nicht? Auf Online-Marktplätzen oder Flohmärkten wird ein fast neues Smartphone oder ein Markenvelo zu einem unschlagbar günstigen Preis angeboten. Doch Vorsicht: Wer hier gedankenlos zugreift, gerät in der Schweiz schnell ins Visier der Staatsanwaltschaft. Das Zauberwort im Strafgesetzbuch heisst Hehlerei.

Was ist Hehlerei?
Hehlerei begeht, wer eine Sache erwirbt, verheimlicht oder weiterverkauft, von der er weiss oder annehmen muss, dass sie durch eine Straftat (meistens Diebstahl) erlangt wurde. Das Gesetz schützt hier das Opfer der ursprünglichen Tat, damit dessen Eigentum nicht einfach im Wirtschaftskreislauf verschwindet.

Die Falle: Eventualvorsatz
Niemand muss den Dieb beim Stehlen beobachtet haben, um sich strafbar zu machen. In der Praxis reicht der sogenannte Eventualvorsatz. Das bedeutet: Sie halten es für gut möglich, dass die Ware aus einer illegalen Quelle stammt, nehmen dieses Risiko aber gleichgültig in Kauf. Typische Warnsignale sind:
1. Ein Preis, der massiv unter dem eigentlichen Marktwert liegt.
2. Der Verkäufer verweigert Quittungen, Originalverpackungen oder Zubehör.
3. Die Übergabe soll hastig an einem ungewöhnlichen Ort stattfinden.

Welche Strafen drohen?
Hehlerei ist kein Kavaliersdelikt. Das Gesetz sieht dafür Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen vor. Zudem wird das gekaufte Objekt von der Polizei beschlagnahmt und dem rechtmässigen Eigentümer zurückgegeben. Das bezahlte Geld ist in den meisten Fällen weg.

Drei goldene Regeln für den sicheren Kauf
1. Gesunden Menschenverstand einschalten: Klingt ein Angebot zu gut, um wahr zu sein, ist es das meistens auch.
2. Nachweis verlangen: Verlangen Sie Kaufbelege, Garantiescheine oder den Originalkarton.
3. Belege sichern: Machen Sie Screenshots vom Inserat und dem Chatverlauf mit dem Verkäufer.
Schützen Sie Ihr Portemonnaie und Ihren Leumund: Schauen Sie beim privaten Online-Kauf lieber zweimal hin.
Sollten Sie wegen eines Kaufs strafrechtliche Probleme bekommen und rechtliche Hilfe benötigen, helfen Ihnen die Anwältinnen und Anwälte der Advokatur & Rechtsberatung TRIAS AG gerne weiter.

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