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(pd) Heute hat der Bundesrat die Botschaft 2027 zum Ausbau der Verkehrsinfrastruktur in die Vernehmlassung geschickt. Darin sind 0,9 Milliarden Franken für den Ausbau des Bahnhofs Basel SBB im Westen vorgesehen. Dort soll mit der neuen Margarethenbrücke und dem Perronzugang Margarethen ein neuer öV-Umsteigeknoten entstehen. Für die Kantone ist es erfreulich, dass der Bundesrat als nächstes eine erste Etappe der Durchmesserlinie finanzieren will. Damit können die Planungen für den Bahnausbau in Basel weiter vorangehen. Nicht hinnehmbar ist hingegen das Ansinnen des Bundesrates, auf die Haltestelle Basel Neuallschwil zu verzichten. Die beiden Basler Regierungen werden die Botschaft nun im Detail analysieren und im September ihre ausführliche Stellungnahme kommunizieren.
(pd) Melanie Chaves wird ab dem 1. November die Leitung des Landwirtschaftlichen Zentrums Liebegg in Gränichen übernehmen. Sie tritt damit die Nachfolge von Hansruedi Häfliger an, der die Institution über zwölf Jahre lang massgeblich geprägt hat.
(jfdp) Die Jungfreisinnigen Aargau fordern, dass die Planung rund um den Standort Tägerhardächer in Wettingen trotz der Absage von Hitachi Energy nicht einfach eingestellt wird. Der Kanton Aargau soll am eingeschlagenen Weg festhalten und das Gebiet unabhängig vom konkreten Hitachi-Projekt als wirtschaftlichen Entwicklungsschwerpunkt von kantonaler Bedeutung sichern.
(pd) Die Anwaltskommission des Kantons Aargau hat am 17. Juni 17 Juristinnen und Juristen als Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte patentiert.
(pd) Die Verantwortlichen der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) und des Kantons haben eine Lagebeurteilung der aktuellen Wetterlage und der damit verbundenen Gefahr von Waldbränden vorgenommen. Ab sofort gilt im Kantonsgebiet die Stufe 3 von 5 («erhebliche Waldbrandgefahr»).
(bva) Der Bauernverband Aargau (BVA) begrüsst die Neuregelung der Fruchtfolgeflächen im kantonalen Richtplan. Die vorgesehenen Schutzbestimmungen gehen jedoch zu wenig weit. Der BVA fordert eine tiefere Schwelle für die Kompensationspflicht und einen stärkeren Einbezug der Ernährungssicherheit.
Der Kanton Aargau will die Fruchtfolgeflächen neu erfassen und eine Kompensationsregelung im Richtplan verankern. Neu werden 41'834 Hektaren FFF ausgewiesen. Das Mindestkontingent des Bundes beträgt 40'000 Hektaren. Dieser rechnerische Spielraum ist aber kein Freipass für weiteren Bodenverbrauch: Die Datenbereinigung schafft keine neuen Böden.
Ernährungssicherheit beginnt beim Boden
Fruchtfolgeflächen sind die besten und produktivsten Landwirtschaftsböden. Auf ihnen wachsen Getreide, Kartoffeln, Raps, Zuckerrüben und weitere wichtige Kulturen. Jeder dauerhafte Verlust schwächt die inländische Produktion und erhöht die Abhängigkeit von Importen aus dem Ausland, die weniger nachhaltig sind. Landwirtschaftlicher Boden ist nicht vermehrbar und einmal überbaute Flächen lassen sich kaum zurückgewinnen.
Kompensation bereits ab einer Hektare
Gemäss der kantonalen Vorlage sollen Verluste bei kantonalen und kommunalen Vorhaben erst ab drei Hektaren zwingend kompensiert werden. Aus Sicht des BVA ist diese Schwelle zu hoch. Auch kleinere Flächenverluste summieren sich über die Jahre. Hinzu kommt, dass selbst das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) die 3 Hektar-Schwelle als zu hoch benennt. Auch in vielen anderen Kantonen müssen Flächen schneller kompensiert werden. Der Bund muss sogar jede Fläche kompensieren.
Der BVA fordert deshalb: 1. Senkung der Kompensationsschwelle von drei auf eine Hektare; 2. Streichung der Ausnahmen für Entwicklungsschwerpunkte, Wohnschwerpunkte und den Auenschutzpark; 3. Prüfung der Einführung einer zweckgebundenen Ersatzabgabe, falls keine geeignete Ersatzfläche verfügbar ist.
Flächenziel Auenschutz ist erreicht
Das Flächenziel des Verfassungsartikels zum Auenschutz von 1 % Kantonsfläche ist erreicht. Das noch bestehende Restkontingent von 22,2 Hektaren Fruchtfolgefläche ist deshalb aufzulösen. Wer künftig weitere produktive Landwirtschaftsflächen für Auenprojekte beansprucht, soll diese wie bei anderen Projekten kompensieren. Der Fokus muss auf dem Unterhalt und der qualitativen Aufwertung der bestehenden Auengebiete liegen. Zusätzliche Ausdehnungen auf Kosten der Ernährungssicherheit lehnt der BVA ab und fordert deshalb konsequenterweise die Streichung der Auengebiete aus der Vororientierung im Richtplankapitel Auenschutzpark.
Für den BVA ist klar: Ernährungssicherheit beginnt beim Schutz der Böden. Fruchtfolgeflächen sind zu schonen und unvermeidbare Verluste konsequent zu ersetzen.
(lg) Die Europäische Physik-Olympiade (EuPho) versammelte vom 12. bis 16. Juni fast 200 junge Talente im schwedischen Göteborg. Der Wettbewerb, der aus einer Theorie- und einer Praxisprüfung besteht, testete ihr Wissen zu Themen wie Mechanik, Thermodynamik oder Akustik. Mit dabei auch Teilnehmende aus dem Aargauer und dem Baselland.
(pd) Gerhard Koch wird der neue Leiter des Amts für Industrielle Betriebe. Der Regierungsrat hat ihn an seiner Sitzung vom 16. Juni in sein neues Amt gewählt. Der diplomierte Bauingenieur ETH folgt auf Pascal Hubmann.
(pd) Als schweizweit erster Kanton hat der Kanton Aargau gestern Donnerstag eine Vereinbarung zum Datenaustausch mit der Stiftung Schweizer Sportgericht als Betreiberin eines echten Schiedsgerichts unterzeichnet.
(pd) Der Regierungsrat hat Sacha Peter zum neuen Leiter der Abteilung für Raumentwicklung gewählt. Er wird die Funktion am 1. Dezember 2026 übernehmen.
(bva) Der Vorstand des Bauernverbands Aargau (BVA) hat Marie-Louise Koller einstimmig zur neuen Geschäftsführerin gewählt.
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