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(pd) Auf der Hauptstrasse in Böckten wird ein neuer Strassendeckbelag eingebaut. Die Arbeiten finden vom 26. bis 28. Juni statt.Betroffen ist insbesondere der Strassenabschnitt auf Höhe der Landi. Der Verkehr wird durch einen Verkehrsdienst geregelt.
(pol) Am Donnerstagmittag verlor ein Motorfahrradlenker die Kontrolle über sein Fahrzeug und landete in einem Bachbett. Durch den Sturz zog er sich mittelschwere Verletzungen zu und musste mit einer Ambulanz in ein Spital eingeliefert werden.
(pd) Die Anwaltskommission des Kantons Aargau hat am 17. Juni 17 Juristinnen und Juristen als Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte patentiert.
(pol) In der Nacht auf heute Freitag brach in einem Einfamilienhaus in Koblenz ein Brand aus. Das Haus stand kurze Zeit später in Vollbrand. Die Feuerwehr war mit einem Grossaufgebot vor Ort. Die beiden Bewohnenden wurden mit Verdacht auf eine Rauchgasvergiftung in ein Krankenhaus eingeliefert. Das Haus ist derzeit nicht bewohnbar.
(pd) Die Verantwortlichen der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) und des Kantons haben eine Lagebeurteilung der aktuellen Wetterlage und der damit verbundenen Gefahr von Waldbränden vorgenommen. Ab sofort gilt im Kantonsgebiet die Stufe 3 von 5 («erhebliche Waldbrandgefahr»).
(pd) Wenn man den Abfall, der 2025 in die KVA Buchs geliefert wurde, auf Kehrichtwagen verteilt, wäre der Konvoi 144 Kilometer lang. Damit hat Verbandspräsident Christoph Wasser an der Abgeordnetenversammlung des Gemeindeverbands GEKAL am Mittwoch in Merenschwand die letztjährige Anliefermenge veranschaulicht.
(mlg) Am 6. Juni wurde in der Kirche in Mettau das Sakrament der Firmung gespendet. Das Thema des Firmweges lautete «Mein Glaubens-/Lebensweg».
(dm) Am 10. Juni hielt die Mitte-Ortspartei Frick ihre gut besuchte Mitgliederversammlung unter der Leitung der Präsidentin Stephanie Haberthür-Binder ab. Es durften auch zwei neue Gesichter begrüsst werden. Die Mitte freut sich über alle an Politik Interessierten.
(cm) Die Tourenleitung der Pro Senectute Fricktal durfte am Montagmorgen in Stein im Bustelbach insgesamt 35 Teilnehmende zur Velotour begrüssen. Aufgrund der grossen Gruppe wurde kurzfristig ein zusätzlicher Tourenleiter eingesetzt.
(bva) Der Bauernverband Aargau (BVA) begrüsst die Neuregelung der Fruchtfolgeflächen im kantonalen Richtplan. Die vorgesehenen Schutzbestimmungen gehen jedoch zu wenig weit. Der BVA fordert eine tiefere Schwelle für die Kompensationspflicht und einen stärkeren Einbezug der Ernährungssicherheit.
Der Kanton Aargau will die Fruchtfolgeflächen neu erfassen und eine Kompensationsregelung im Richtplan verankern. Neu werden 41'834 Hektaren FFF ausgewiesen. Das Mindestkontingent des Bundes beträgt 40'000 Hektaren. Dieser rechnerische Spielraum ist aber kein Freipass für weiteren Bodenverbrauch: Die Datenbereinigung schafft keine neuen Böden.
Ernährungssicherheit beginnt beim Boden
Fruchtfolgeflächen sind die besten und produktivsten Landwirtschaftsböden. Auf ihnen wachsen Getreide, Kartoffeln, Raps, Zuckerrüben und weitere wichtige Kulturen. Jeder dauerhafte Verlust schwächt die inländische Produktion und erhöht die Abhängigkeit von Importen aus dem Ausland, die weniger nachhaltig sind. Landwirtschaftlicher Boden ist nicht vermehrbar und einmal überbaute Flächen lassen sich kaum zurückgewinnen.
Kompensation bereits ab einer Hektare
Gemäss der kantonalen Vorlage sollen Verluste bei kantonalen und kommunalen Vorhaben erst ab drei Hektaren zwingend kompensiert werden. Aus Sicht des BVA ist diese Schwelle zu hoch. Auch kleinere Flächenverluste summieren sich über die Jahre. Hinzu kommt, dass selbst das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) die 3 Hektar-Schwelle als zu hoch benennt. Auch in vielen anderen Kantonen müssen Flächen schneller kompensiert werden. Der Bund muss sogar jede Fläche kompensieren.
Der BVA fordert deshalb: 1. Senkung der Kompensationsschwelle von drei auf eine Hektare; 2. Streichung der Ausnahmen für Entwicklungsschwerpunkte, Wohnschwerpunkte und den Auenschutzpark; 3. Prüfung der Einführung einer zweckgebundenen Ersatzabgabe, falls keine geeignete Ersatzfläche verfügbar ist.
Flächenziel Auenschutz ist erreicht
Das Flächenziel des Verfassungsartikels zum Auenschutz von 1 % Kantonsfläche ist erreicht. Das noch bestehende Restkontingent von 22,2 Hektaren Fruchtfolgefläche ist deshalb aufzulösen. Wer künftig weitere produktive Landwirtschaftsflächen für Auenprojekte beansprucht, soll diese wie bei anderen Projekten kompensieren. Der Fokus muss auf dem Unterhalt und der qualitativen Aufwertung der bestehenden Auengebiete liegen. Zusätzliche Ausdehnungen auf Kosten der Ernährungssicherheit lehnt der BVA ab und fordert deshalb konsequenterweise die Streichung der Auengebiete aus der Vororientierung im Richtplankapitel Auenschutzpark.
Für den BVA ist klar: Ernährungssicherheit beginnt beim Schutz der Böden. Fruchtfolgeflächen sind zu schonen und unvermeidbare Verluste konsequent zu ersetzen.
(ots) Am Mittwoch gegen 15.15 Uhr meldeten mehrere Personen über Notruf, dass ein Kleinlaster auf der B34 von Bad Säckingen in Richtung Schwörstadt mehrmals extrem gefährliche Überholmanöver durchgeführt haben soll. Dabei soll es mehrfach zu Gefährdungen von anderen Verkehrsteilnehmern gekommen sein, die durch Ausweichen oder Abbremsen einen drohenden Unfall verhindern mussten.
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